Am 27. Februar 1998 werden in Marienheide zwei Lehrerinnen Opfer eines grausamen Mordanschlags.
Doppelmord vor 25 JahrenWarum zwei Lehrerinnen bei einer Autoexplosion sterben mussten
Ein perfides Verbrechen zerrt das beschauliche Marienheide vor 25 Jahren bundesweit in den Fokus der Aufmerksamkeit. Als am 27. Februar 1998 auf dem Parkplatz der Gesamtschule zwei Lehrerinnen in einem explodierenden Auto sterben, ist schnell klar, dass sie einem grausamen Mordanschlag zum Opfer gefallen sind.
Die Autobombe reißt die beiden 37 und 44 Jahre alten Kolleginnen sofort in den Tod. Das berichtete damals die Polizei, während ein Feuerwehrmann am Einsatzort erklärte, dass die Beifahrerin noch gelebt habe, als sie mit schwersten Verbrennungen aus dem Auto gehoben wurde. So oder so: Alleine wären die beiden Frauen nicht mehr aus dem Wagen gekommen, denn die beiden Täter hatten die Seile der Türgriffe gekappt, sodass diese nicht mehr funktionierten.
Den Wagen hatten die beiden auf einem Parkplatz in Richtung Kempershöhe präpariert, so hatten sie etwa eine ausgetüftelte Verkabelung aus dem Motorraum hinaus zum Sprengsatz hinter dem Fahrersitz verlegt. Der frühere Ehemann hatte seinen Komplizen, das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, in dem Glauben gelassen, dass er seiner ehemaligen Frau nur einen gehörigen Schrecken einjagen wolle.
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Ein Eimer mit Schwarzpulver und aufgebohrte Chinaböller
Die Tat hatte er über einen längeren Zeitraum vorbereitet. Nachdem er weder an eine Handgranate, noch eine Pistole gekommen war, wählte der Mann Schwarzpulver, wie man im Urteil des Landgerichts nachlesen kann. Aufgebohrte Chinaböller dienten als Quelle und füllten einen Zehn-Liter-Eimer zu Zweidritteln.
Der Ex-Ehemann und später als Haupttäter verurteilte 37-Jährige wurde bereits am frühen Abend des Tattages in Morsbach festgenommen und dann dem Haftrichter vorgeführt. Er war, wie diese Zeitung damals berichtete, an einer Waldbröler Schule Lehrer für Mathematik und Physik.
Seine 37 Jahre alte Ex-Frau war Klassenlehrerin der 10.1 an der Marienheider Gesamtschule. Nach der Trennung von ihrem Mann wohnte sie in Rösrath. Sie hatte zwei kleine Kinder. Ihre Mitfahrerin, eine 44 Jahre alte Kollegin aus Bergisch Gladbach, unterrichtete damals die Klasse 8.5. Sie hinterließ vier Kinder. Wie damals am Unglücksort zu erfahren war, unterrichteten die beiden schon seit Jahren in Marienheide und waren bei Kollegen und Schülern sehr beliebt.
Recht schnell offenbar wurde aber auch, dass der 37 Jahre alte Haupttäter bereits seit längerem seine ehemalige Frau bedroht haben soll. Aus Kollegenkreisen war damals zu erfahren, dass der Haupttäter offenbar konkret damit gedroht haben soll, seine Ex-Frau mit dem Auto in die Luft zu sprengen. Wolfgang Schuffert, damals Bürgermeister in Marienheide, berichtete davon, dass es schon mehrfach Bombendrohungen gegen die Gesamtschule gegeben habe. Bei der Polizei war diese akute Gefährdungslage aber nicht bekannt geworden, wie es 1998 hieß.
Am 16. Dezember 1998 verurteilte die 11. Große Strafkammer am Kölner Landgericht die beiden Männer. Wegen zweifachen Mordes wurde der Ex-Ehemann der 37-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Komplize wurde wegen Beihilfe zu zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Auszug aus dem Urteil
Im Urteil des Kölner Landgerichts heißt es: „Dabei beabsichtigte der Angeklagte, seine geschiedene Frau mit diesem Anschlag zu töten, um sich einerseits von ihm als existenzvernichtend empfundenen finanziellen Verpflichtungen seiner Ehefrau gegenüber zu befreien, sich andererseits aus Wut und Hass an seiner Ex-Frau für das Verhalten während und nach der Scheidung zu rächen und sie für die Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten, die sie ihm – aus Sicht des Angeklagten – bewusst mit dem Ziel, ihn zu ruinieren, bereitet hatte, zu bestrafen.
Weiter stellte die Kammer fest: „Gleichzeitig nahm er billigend den evtl. Tod weiterer Personen, die in dem Auto fahren würden, in Kauf. Dem Angeklagten war darüber hinaus auf Grund seines Studiums und seiner durch seine berufliche Tätigkeit vorhandenen Kenntnisse bewusst, dass das von ihm geplante Brand- und/oder Explosionsgeschehen nach dessen Beginn durch ihn nicht mehr beeinfluss- oder beherrschbar sein würde und dadurch eine Anzahl von weiteren insbesondere mit dem Schulbetrieb in Verbindung stehender Personen, die sich in der Nähe aufhalten oder das Fahrzeug in geringem Abstand passieren könnten, gefährdet werden könnte.“
Zum Komplizen heißt es, dass er auf die Angaben des Hauptangeklagten „vertraut“ habe, dass Personen „lediglich verletzt werden würden“.