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Prozess in BensbergKrach beim Radrennen „Rund um Köln“ endet vor Gericht

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Bensberg. Schlosshotel. Radrennen Rund um Köln

Am Tag des Radrennens „Rund um Köln“ kam es zu einem Unfall, als eine Fahrerin die Straßensperren übersah.

Dieser Tag endete vor Gericht: Eine Autofahrerin übersah Straßensperre, ein Helfer stürzte und geriet beinahe unter die Räder.

Am 26. Mai fand das traditionsreiche Radrennen „Rund um Köln“ statt. An diesem Tag ereignete sich ein Vorfall, der die Gemüter erhitzte: Annerose L. aus Köln (Name geändert) war mit ihrem Elektroauto auf dem Weg zu ihrer Mutter ins Krankenhaus, die laut ihrer Aussage im Sterben lag. In ihrer Eile übersah sie die Straßensperren und wurde auf der Bensberger Straße von Reiner B. (Name ebenfalls geändert) gestoppt, der sie energisch aufforderte, das Fahrzeug in einer Haltebucht für Busse abzustellen.

Reiner B. war Helfer beim Radrennen und schilderte die Situation folgendermaßen: Die Fahrerin, sichtlich aufgeregt, erklärte, dass sie dringend ins Krankenhaus müsse. Statt jedoch sofort an die Seite zu fahren, setzte sie zunächst zurück. Reiner B., besorgt um die Sicherheit der herannahenden Radfahrer, ging neben das Fahrzeug und forderte die Frau lautstark auf, wegzufahren.

Polizisten schlugen mit den Fäusten gegen die Scheibe des Autos

Als er kurz neben dem Auto herlief, stürzte er, vermutlich weil er den Seitenspiegel berührt hatte, und fand sich schließlich mit dem Kopf vor dem Fahrzeug liegend wieder. In diesem Moment überkam ihn die Angst, dass das Auto einfach wieder anfahren könnte. Polizisten, die auf die brenzlige Situation aufmerksam geworden waren, schlugen mit den Fäusten gegen die Scheibe und forderten Annerose L. auf, auszusteigen. In der Zwischenzeit hatten Passanten Reiner B. auf den Bürgersteig gezogen.

Die Beklagte ließ über ihre Anwältin mitteilen, dass sie lediglich zurückgesetzt habe, um einer Verkehrsinsel auszuweichen, und dass sie vor lauter Aufregung in ihrem Elektrofahrzeug nicht sofort den Knopf gefunden habe, um die Tür zu öffnen. Ansonsten beschrieb sie den Vorfall ähnlich wie das Opfer und betonte, dass sie durch die Sorge um ihre sterbende Mutter insgesamt sehr aufgeregt gewesen sei.

Richterin schlug vor, das Verfahren gegen 66-Jährige einzustellen

Richter Ertan Güven schlug schließlich vor, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen, da die 66-Jährige in ihrem ganzen Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Gemeinsam mit dem Staatsanwalt errechnete er unter Berücksichtigung der Einkünfte der Angeklagten eine Geldstrafe von 1300 Euro, die Annerose L. dem Opfer als Entschädigung zahlen soll.

Reiner B. hatte eine starke Prellung am Oberkörper erlitten und konnte in der ersten Woche kaum schlafen. Zudem berichtete er von der Angst, vor einem Auto zu liegen, ohne zu wissen, ob die Fahrerin weiterfahren würde oder nicht. Die Einstellung des Verfahrens gilt nur dann, wenn die Angeklagte die Geldstrafe binnen eines halben Jahres an das Opfer zahlt. „Und kein Wort der Entschuldigung“, stellte die Ehefrau des Opfers beim Hinausgehen lakonisch fest.