Mit anwaltlicher Unterstützung fordern Anlieger der Schloßstraße in Bensberg Transparenz bei den Kosten und kritisieren Baumängel.
SchloßstraßeBergisch Gladbacher Hauseigentümer gehen auf Konfrontationskurs mit der Stadt
Geschäftsleute, Eigentümer und Mieter an der Schloßstraße in Bensberg stehen vor großen Schwierigkeiten. Seit Monaten befinden sie sich inmitten einer Großbaustelle, und ein Ende ist nicht in unmittelbarer Sicht. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Schloßstraße Bensberg, Zusammenschluss von Hauseigentümern, konfrontiert die Stadt Bergisch Gladbach jetzt offiziell im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mit einem langen Fragenkatalog. Im Kern geht es darum, dass die Kosten transparent werden, die auf Hauseigentümer zukommen. Bemängelt wird aber auch eine mangelnde Kommunikation sowie Baumängel.
„Wir wollen endlich Gewissheit haben, ob wir Straßenbaubeiträge zahlen müssen, oder nicht?“, sagt Olaf Schmiedt vom Vorstand der ISG. Bisher habe sich die Stadt über Jahre hinweg bei diversen Terminen nie verlässlich dazu geäußert, mit welcher finanziellen Belastung die Immobilieneigentümer rechnen müssen. „Das hat uns jetzt gereicht“, sagt Schmiedt.
ISG bekommt keine Garantie, dass sie nicht doch zahlen muss
Um nicht länger in der Luft zu hängen, verlangt die ISG verbindliche Antworten auf ihre Anfragen – gestellt mit anwaltlicher Unterstützung von Carsten Schwettmann, spezialisiert auf das Fachgebiet Verwaltungsrecht. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden tagt am Mittwoch.
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„Wir brauchen für uns Planungssicherheit“, betont Schmiedt im Gespräch mit dieser Zeitung. „Wissen Sie, ich bin Kaufmann“, sagt er, „wenn jemand anders eine Party auf meine Kosten feiert, dann will ich einfach wissen, was bleibt am Ende bei mir hängen.“ Mit den Antworten, die die Stadtverwaltung liefert, hat die ISG aber immer noch keine Planungssicherheit.
Denn es gibt keine Garantie, dass die Eigentümer von den Straßenbaubeiträgen befreit werden. Dies geht aus der Verwaltungsvorlage hervor. Zwar bestimme die derzeitige Gesetzeslage, dass die Anlieger der Schloßstraße eine 100-prozentige Förderung der Straßenbaubeträge nach Paragraf 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erhalten können.
Allerdings, so heißt es weiter, sei in den Förderrichtlichtlinien festgelegt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe. Dieser werde davon abhängen, ob das Land NRW ausreichend Fördermittel zur Verfügung stelle. Sollte dies nicht der Fall sein, könne die Stadt gezwungen sein, die vollen Anträge von den Anliegern zu erheben. Und dies könnte hohe Kosten für die Hausbesitzer bedeuten.
Auf Bitte der ISG hat die Verwaltung eine unverbindliche Schätzung für vier Flurstücke an der Schloßstraße erstellt: Die Kosten variieren, je nach Länge der Hausfront, zwischen 57.000 Euro, 135.000 Euro, 12 000 Euro und 87 000 Euro. „Das ist schon eine Hausnummer für jeden einzelnen, wenn die Kosten so durchgereicht werden sollten“, meint Schmiedt. Ebenfalls für Unbehagen sorgt, dass die Stadt den Antrag auf Befreiung noch gar nicht gestellt hat. Dazu erwartet die ISG eine verbindliche Aussage: „Wir müssen wissen, ob wir Rückstellungen einstellen müssen.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Kommunikation nicht ordnungsgemäß läuft. Deshalb schlägt die ISG vor, einen monatlichen Jour fixe einzuführen, bei dem Anlieger über den Baufortschritt unterrichtet werden. Dafür sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit, fühlt sich bei der Informationspolitik gut aufgestellt, unter anderem mit Infoversammlungen und Internetauftritt.
Kein finanzieller Ausgleich seitens der Stadt Bergisch Gladbach
Die ISG kündigt an, am Ball zu bleiben. „Wir wollen Antworten“, sagt Schmiedt. Die Baustelle tangiere alle Anlieger, den einen mehr, den anderen weniger. Händler müssten teils erhebliche Umsatzeinbußen verkraften. Einen finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigungen kann die Anwohnerschaft nicht erwarten, stellt die Verwaltung fest.
Die provokante Frage der ISG, ob es sich beim ersten, bereits abgeschlossenen Bauabschnitt zwischen Kölner Straße und Nikolausstraße um eine Fehlplanung handele, beantwortet die Stadt mit einem klaren Nein. Mängel bei der Ausführung der Pflasterarbeiten seien zwar vorhanden, seien aber bei der Abnahme protokolliert worden und würden im Nachgang beseitigt.
Aus Sicht der ISG sind jedoch zum Teil Fakten geschaffen worden, die nicht mehr weggearbeitet werden könnten. Die Laternen auf der rechten Straßenseite, betrachtet vom Standort mit dem Schloss im Rücken, stünden nicht in einer Flucht, sondern teils versetzt. „Wenn die Stadt etwas Neues baut, warum ist das so?“, fragt Schmiedt. Anlieger hätten zudem festgestellt, dass sich das neu verlegte Pflaster an einigen Stellen bereits grün verfärbe.
Das neue KAG-Gesetz
Baumaßnahmen, die ab dem 1.1.2024 geplant wurden, sind für Anwohner laut dem neuen KAG-Gesetz der Landesregierung NRW beitragsfrei. Anliegerkosten für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden, sollen ebenfalls vollständig mithilfe eines Förderprogramms des Landes übernommen werden.
Der Nachteil: Ein Förderprogramm lässt sich beenden. Und wenn der Fördertopf aus Geldmangel leer ist, müssen Anlieger doch Straßenausbaubeiträge zahlen. (ub)