Mit seiner Tat wollte der Angeklagte 200 Euro erbeuten. Dafür steht er jetzt vor Gericht.
Prozess33-Jähriger überfällt Bergisch Gladbacher an der Haustür mit einer Waffe
Hauseingangstür eintreten, Waffe vorhalten und dann 200 Euro erbeuten: Das scheint offensichtlich der Plan eines 33-Jährigen gewesen zu sein, der seit Montag wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie Sachbeschädigung vor dem Kölner Landgericht steht. Beim Prozessauftakt schwieg der Mann. Sein Verteidiger Jan Heeg kündigte aber eine Einlassung für den zweiten Verhandlungstag an.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Konkret wirft die Anklage dem bereits mehrfach vorbestraften 33-Jährigen vor, am 24. Januar „wuchtig gegen die Hauseingangstür“ des in Bergisch Gladbach lebenden Opfers getreten zu haben. Hierdurch habe sich mindestens eine Zarge der Tür verzogen, der Angeklagte sei daraufhin in das Haus eingedrungen.
Dort sei dann der Geschädigte vor den Angeklagten getreten, der aber bewaffnet gewesen sei. Unter Vorhalt der Schusswaffe habe der Angeklagte 200 Euro von dem Geschädigten gefordert. Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte keinen Anspruch auf die geforderte Geldsumme gehabt.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- „Drive-by-Shooting“ in Köln Prozess um Attentat auf Geschäftsmann endet mit Freispruch
- Auf Facebook Richterin und Kollegen beleidigt? Kölner Strafverteidiger landet selbst auf Anklagebank
- Kölner „Heiler“ ist beschuldigt Frau in Pakistan ermordet – Zeugen werden zum Prozess eingeflogen
- Prozess Üble Keilerei in einer Leverkusener Werkstatt
- Fahrraddiebstähle auch in Oberberg Verteidigung übt vor Gericht Kritik am Vorgehen der Polizei
- Gerichtsprozess in Köln Führte falsches „Kuckelkorn-Gerücht“ zum Sturz eines Karnevalspräsidenten?
- Mit Flugblatt Abtreibungsgegner stellt Ärztin an den Pranger – Geldstrafe in Köln
Angeklagte schoss in die Luft, um Geld zu bekommen
„Durch den Vorhalt der Waffe wollte er den Eindruck erwecken, auf den Geschädigten zu schießen und ihn dadurch schwer zu verletzen oder zu töten, sollte er der Forderung nicht nachkommen“, hieß es bei der Anklageverlesung. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte dann einmal in die Luft geschossen haben. Doch das Überfallopfer ließ sich hierdurch offensichtlich nicht einschüchtern. Stattdessen rief der Mann die Polizei, woraufhin der Angeklagte „erkannte, dass sein Plan gescheitert war und diesen abbrechen musste“, so die Anklage.
Dem Vernehmen nach ist der aus Köln stammende Angeklagte, der als Fahrradmechaniker gearbeitet hat, bereits zehnmal vorbestraft. Der Prozess wird fortgesetzt.