Mit seiner Tat wollte der Angeklagte 200 Euro erbeuten. Dafür steht er jetzt vor Gericht.
Prozess33-Jähriger überfällt Bergisch Gladbacher an der Haustür mit einer Waffe

Mit einer Waffe wollte ein 33-jähriger Mann 200 Euro erbeuten.
Copyright: dpa
Hauseingangstür eintreten, Waffe vorhalten und dann 200 Euro erbeuten: Das scheint offensichtlich der Plan eines 33-Jährigen gewesen zu sein, der seit Montag wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie Sachbeschädigung vor dem Kölner Landgericht steht. Beim Prozessauftakt schwieg der Mann. Sein Verteidiger Jan Heeg kündigte aber eine Einlassung für den zweiten Verhandlungstag an.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Konkret wirft die Anklage dem bereits mehrfach vorbestraften 33-Jährigen vor, am 24. Januar „wuchtig gegen die Hauseingangstür“ des in Bergisch Gladbach lebenden Opfers getreten zu haben. Hierdurch habe sich mindestens eine Zarge der Tür verzogen, der Angeklagte sei daraufhin in das Haus eingedrungen.
Dort sei dann der Geschädigte vor den Angeklagten getreten, der aber bewaffnet gewesen sei. Unter Vorhalt der Schusswaffe habe der Angeklagte 200 Euro von dem Geschädigten gefordert. Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte keinen Anspruch auf die geforderte Geldsumme gehabt.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Ukrainerin in Frechen getötet „Drei Kindern wurde der Boden unter den Füßen weggezogen“
- Prozess startet in Köln Rösrather hat mutmaßlich Millionenbetrug mit Corona- und Flut-Hilfsgeldern begangen
- Theologe vor Anklage Ex-Mitarbeiter des Erzbistums Köln unter Kinderporno-Verdacht
- Banküberfall in Köln Polizist berichtet von Bluff am Telefon – Tatverdächtiger nach 20 Jahren ermittelt
- Landgericht Köln Mutmaßlicher Dealer auf Wiener Platz festgenommen – Zuhause finden Polizisten ein Drogenlager
- Geständnis beim Prozess Bademeister aus Köln missbraucht 13-Jährige nach Besuch im Schwimmbad
- „Ich bin ein richtiger Chaot“ TV-Star Dennis Schick hat wegen Benzin und Blumen Ärger mit der Kölner Justiz
Angeklagte schoss in die Luft, um Geld zu bekommen
„Durch den Vorhalt der Waffe wollte er den Eindruck erwecken, auf den Geschädigten zu schießen und ihn dadurch schwer zu verletzen oder zu töten, sollte er der Forderung nicht nachkommen“, hieß es bei der Anklageverlesung. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte dann einmal in die Luft geschossen haben. Doch das Überfallopfer ließ sich hierdurch offensichtlich nicht einschüchtern. Stattdessen rief der Mann die Polizei, woraufhin der Angeklagte „erkannte, dass sein Plan gescheitert war und diesen abbrechen musste“, so die Anklage.
Dem Vernehmen nach ist der aus Köln stammende Angeklagte, der als Fahrradmechaniker gearbeitet hat, bereits zehnmal vorbestraft. Der Prozess wird fortgesetzt.