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Sportplatz, Museum, BiergartenWas ab diesem Freitag in Rhein-Berg wieder erlaubt ist

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Ab Freitag wieder anders: Unter anderem darf die Außengastronomie wieder öffnen.

Rhein-Berg – Um 0 Uhr in der Nacht zu Freitag wird in Rhein-Berg die Bundesnotbremse gelöst, nachdem der Kreis bis Mittwoch fünf Werktage in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 aufwies. In der Meldung des Robert Koch-Instituts vom Donnerstag sank sie sogar bis auf 61,4 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnner innerhalb der zurückliegenden sieben Tage.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte daher am Mittwoch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, nach der nun ab diesem Freitag laut Kreis nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern stattdessen die Regelungen des Landes gelten. Demnach greifen nun eine Reihe von Lockerungen. Zudem sind Schnelltests ab Freitag 48 Stunden gültig und nicht mehr nur 24 Stunden. Was nun gilt, im Überblick:

Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fällt weg.

Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten oder ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mit gezählt. Partys und ähnliche Feiern sind auch im privaten Raum weiterhin untersagt.

Einzelhandel: Der Einzelhandel hat nach wie vor geöffnet. Es gelten je nach Größe des Geschäftes Beschränkungen, wie viele Kunden den Laden betreten dürfen. Für alle Läden des täglichen Bedarfs darf ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche eingelassen werden. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung dienen, können zudem pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche einen Kunden hereinlassen.

Dort muss dann der Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder eine Bescheinigung für Genesene gezeigt werden. Schnelltests sind ab diesem Freitag 48 Stunden gültig und nicht mehr nur 24 Stunden.

Corona-Lage

61,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen hat das Robert Koch-Institut am Donnerstag für Rhein-Berg gemeldet. Damit sank der Inzidenz-Wert um sechs Zähler. 28 neue Corona-Fälle hatte der Kreis gemeldet, 27 weitere Personen gelten als genesen. 42,1 Prozent der Rhein-Berger sind mindestens einmal geimpft. (wg)

Gastronomie: Die Außengastronomie (Biergärten, Terrassen, mindestens an zwei Seiten offene Zelte und Pavillons) darf wieder öffnen. Für Gäste ist einer der unter dem Punkt „Einzelhandel“ genannten Nachweise zu erbringen.

Kultur: Konzerte und Aufführungen sind im Freien bis zu 500 Personen und mit den unter dem punkt „Einzelhandel“ genannten Nachweisen zulässig. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal eine Besucherin beziehungsweise ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Sport: Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Sportstätten ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport unter freiem Himmel ist ausschließlich unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen (siehe oben) erlaubt. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen auch im öffentlichen Raum jeglichen Sport treiben.

Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt. Allerdings dürfen nur bis zu 20 Prozent der Kapazität der Zuschauerplätze belegt werden, maximal 500 Personen pro Veranstaltung. Zudem muss ein Sitzplan erstellt werden.

Freizeiteinrichtungen: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark oder Hochseilgarten dürfen wieder für Besucher öffnen. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis der Besucher. Der Besuch von Tierparks ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier ist kein negativer Test erforderlich.

Freibäder: Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen. Die Besucheranzahl muss allerdings begrenz werden. Voraussetzung ist zudem ein negatives Testergebnis. Bislang sind die Freibäder in Rhein-Berg allerdings noch nicht geöffnet. Im Freibad am Kombibad in Bergisch Gladbach-Paffrath ist ab Dienstag, 25. Mai, das Schwimmen wieder möglich. Das Freibad Milchborntal öffnet am Dienstag, 1. Juni. Auch das Freibad Hoffnungsthal soll so schnell wie möglich öffnen, ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest, so Stadtwerke-Vorstand Ralph Hausmann auf Anfrage.

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Schulen, Kitas: Bis auf Weiteres gilt in den Schulen Wechselunterricht und in Kitas eingeschränkter Regelbetrieb.

Beherbergung: Übernachtungen in Ferienwohnungen und Camping sind mit den unter „Einzelhandel“ genannten Nachweisen zulässig. In Hotels und Pensionen dürfen Gäste bis zu einer Kapazitätsauslastung von 60 Prozent mit negativem Testergebnis beziehungsweise einer Genesenen- oder Impfbescheinigung übernachten.

Körpernahe Dienstleistungen: Sie sind weiterhin möglich. Nur wenn keine Maske getragen werden kann, ist ein negativer Corona-Test oder der Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, erforderlich.