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Impfspritzen-Streit in Rhein-BergMediziner wirft NRW Fahrlässigkeit bei Corona vor

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Der  Pfizer-BioNTech wird mit einer Spritze aufgezogen. In Rhein-Berg würde man gerne spezielle Spritzen nutzen, um eine 7. Dosis aus den Ampullen zu bekommen.

  1. Mediziner im Rheinisch-Bergischen Kreis setzen sich für die Zulassung von Zero-Residual-Spritzen für die Impfung gegen das Coronavirus ein.
  2. Damit können mehr Impfdosen aus den Ampullen gezogen werden.
  3. Der Vorsitzende der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Rhein-Berg, Dr. Heribert Wiemer, wirft dem NRW-Gesundheitsministerium Inkompetenz und Fahrlässigkeit im Umgang mit der Prüfung der speziellen Spritzen vor.

Rhein-Berg – Mit deutlicher Kritik am NRW-Gesundheitsministerium hat sich unterdessen auch der Vorsitzende der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Rhein-Berg, Dr. Heribert Wiemer, zum Spritzen-Streit zwischen Land und Kreis zu Wort gemeldet.

Er spricht von „mangelnder Kompetenz“ der Verantwortlichen im Ministerium. Leitende Impfärzte, Landrat Stephan Santelmann und der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe haben sich bereits energisch für die Zulassung der Spritzen eingesetzt.

Impfstoffhersteller Biontech hat keine Einwände gegen Zero-Residual-Spritzen

Seit Anfang Februar liege dem Ministerium der Antrag auf Nutzung der Zero-Residual-Spritzen zur Corona-Impfung vor, so Wiemer. „Bis heute – also sechs Wochen später – sieht sich der Minister außerstande, die Spritzen zuzulassen.“

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Der Impfstoffhersteller Biontech habe keine Einwände gegen die Verwendung der vom Kreis für das Gladbacher Impfzentrum beschafften Zero-Residual-Spritzen, „wohl aber ein Ministerialrat und in der Folge der Minister“, so Wiemer und fragt: „Was mag die Ursache sein?“ Seine Antwort: „Nun, zum einen könnte es fehlendes Verständnis zur Bewertung von technischem Fortschritt sein. Da müsste dann vielleicht jemand Jüngeres mal Nachhilfeunterricht geben. Zum anderen mag es mangelhaftes Interesse an einer möglichst effektiven Impfkampagne sein. Denn wie anders soll man eine solche Behinderung ärztlicher Hilfeleistung bewerten, die dazu führt, dass bis zu 15 Prozent weniger Personen geimpft werden? Vor dem Hintergrund des Astra Impfstopps ein echter Skandal!“

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Dem unbefangenen Bürger stelle sich die Frage nach der Motivation, so Wiemer: „Ist es pure Eitelkeit, Unwissen oder enthemmtes Machtgehabe?“ Daraus folgend stelle sich die Frage der strafrechtlichen Relevanz: „Wenn die Behinderung einer Rettungsgasse im Straßenverkehr, also einer Maßnahme zum Erhalt von Gesundheit oder Leben von Unfallopfern, strafbar ist, muss dann nicht auch die Behinderung einer möglichst effektiven Impfung der Bevölkerung strafbar sein?“, so der Allgemeinmediziner aus Odenthal.

Wiemer geht so weit, dass er die Frage nach Ermittlungen „gegen den Minister und seinen Ministerialrat wegen Fahrlässigkeit oder Behinderung von Rettungsmaßnahmen“ zur Diskussion stellt.

Handele es sich hier nicht in gleicher Weise um die Behinderung ärztlicher Hilfeleistung?, fragt der Kreisstellenvorsitzende weiter. „Ist Corona nicht gleichermaßen potenziell tödlich wie ein schwerer Verkehrsunfall?“ Wiemer geht so weit, dass er die Frage nach Ermittlungen „gegen den Minister und seinen Ministerialrat wegen Fahrlässigkeit oder Behinderung von Rettungsmaßnahmen“ zur Diskussion stellt. „Das mögen die Juristen entscheiden, der Bürger allerdings sollte wissen, dass es den Ministerpräsidenten nicht interessiert, sonst hätte er wohl längst ein Machtwort gesprochen“, so Wiemer.

Leser schreiben Briefe an NRW-Gesundheitsminister

Mehrere Leser dieser Zeitung haben sich nach der Berichterstattung über die Suche im NRW-Gesundheitsministerium nach Argumenten gegen die Zero-Residual-Spritzen mit der Redaktion vorliegenden Briefen an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gewendet – und auch personelle Konsequenzen gefordert.

Auf die Nachfrage der Redaktion im NRW-Gesundheitsministerium, hieß es gestern erneut knapp, es gebe noch keine Entscheidung im Hinblick auf die Verwendung der Zero-Residual-Spritzen, deren Verwendung im Gladbacher Impfzentrum damit bis auf weiteres vom Ministerium untersagt bleibt.