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Ponywiese OdenthalAnwohner haben Angst vor künftigen Überschwemmungen

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RB OD Dhünn Hochwasser 14012022

Die Feuerwehr war im Dauereinsatz, als die Dhünn und ihre Nebenbäche im Juli über die Ufer traten. 

Odenthal – Die IG Dhünn-Hochwasser fordert Nachbesserungen beim Entwässerungskonzept des Bebauungsplans Dhünner Wiese (das Gelände der Ponywiese). In einem Schreiben an die Untere Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises kritisiert die Interessengemeinschaft – ein Zusammenschluss von Odenthalern, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen waren – das bisher vorliegende Konzept zur Ableitung von Regenwasser. Es sei unzureichend und stelle insbesondere bei künftig zu erwartenden Starkregen-Ereignissen eine Gefahr für die angrenzende Siedlung dar.

Erneuter Starkregen könnte noch schlimmere Folgen haben

„Wir machen uns ernsthaft Sorgen, dass ein erneutes Starkregenereignis in unserer Siedlung nicht so glimpflich ablaufen könnte wie das erlebte, bei dem es nur zu (erheblichen) Schäden an Sachen gekommen ist“, erklärte Stefan Klamroth im Schreiben der IG an den Kreis. Konkret gehe es um die Einleitung des Niederschlagswassers in die Dhünn, für die die Untere Wasserbehörde die Erlaubnis erteilen müsse, meint Klamroth.

Da das Gelände Dhünner Wiese durch die geplante große Tiefgarage und Straßen „nahezu komplett versiegelt“ werde, könne Regenwasser auf dem Gelände nicht mehr versickern. Das aber werde den Pegelstand der Dhünn unterhalb der Einleitungsstelle vermutlich „signifikant erhöhen“.

Untere Wasserbehörde dürfe Gefahren nicht billigend in Kauf nehmen

Zudem hält die IG Dhünn-Hochwasser das Volumen des vorhandenen Kanalrohres für unzureichend. Mit der Erlaubnis de Einleitung des anfallenden Wassers in die Dhünn würde die Untere Wasserbehörde nach Auffassung der IG ein Entwässerungskonzept genehmigen, das mögliche Gefahren und Schäden für die Anwohner billigend in Kauf nehme, so Klamroth weiter.

„Wir nehmen die Sorgen der Bürger ernst“, reagierte Birgit Bär, Sprecherin des Kreisverwaltung, auf das Schreiben. Allerdings sei das Aufstellen eines Bebauungsplanes hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Der Kreis sei in das Verfahren nur als „Träger öffentlicher Belange“ eingebunden.

Der Kreis hat Bedenken wegen der Überflutungsgefahr

In diesem Zusammenhang habe der Kreis fachlich Stellung genommen und Bedenken geäußert, bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung und der Überflutungsgefahr bei Starkregen. Bär: „Wir sind im Dialog mit der Gemeinde, aber die Gemeinde ist Träger des Verfahrens.“

Die Gemeindeverwaltung hatte Mitte September auf Nachfrage der Politik im Planungsausschuss schriftlich dargelegt, der Bebauungsplan Dhünner Wiese sei im Dezember 2020 in Kraft getreten, der Erschließungsvertrag, der unter anderem die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung regelt, sei im Juni 2021 vom Gemeinderat beschlossen worden.

Das Entwässerungssystem sei durch das vom Erschließungsträger beauftragte Ingenieurbüro „einschließlich Überflutungsprüfung“ geplant worden.