Rösrath – Einen Überblick über Bebauungspläne in Gebieten in Rösrath, die am 14./15. Juli überschwemmt waren, hat die Stadtverwaltung im Planungsausschuss gegeben. Sie listet insgesamt 15 betroffene Gebiete auf, in denen ein Bebauungsplan gilt und damit Baurecht besteht.
Die meisten dieser Flächen sind überwiegend bebaut, es gibt aber auch noch unbebaute Grundstücke, auf denen auch künftig Bauprojekte möglich sind. Denn eine Aufhebung der Bebauungspläne und damit der bestehenden Baurechte ist nicht möglich – jedenfalls nicht ohne Entschädigung der Betroffenen, das machte Dezernent Christoph Herrmann im Ausschuss klar.
Eigentümer müssen bei Verzicht entschädigt werden
Größere noch unbebaute Flächen, für die es Baurechte gibt, befinden sich in Lehmbach, wo die Stadt einst zusätzliches Gewerbe ansiedeln wollte, und auf dem Gelände rund um Schloss Venauen. In Lehmbach besteht allerdings inzwischen ein politischer Konsens, die Fläche nicht zu nutzen. Bleibt das Gelände in Venauen, auf dem noch zusätzliche Wohnhäuser geplant sind: Ein Verzicht auf die Bebauung wäre im Sinne des Hochwasser-Schutzes sicher sinnvoll, bei einer Aufhebung des Baurechts wäre aber eine Entschädigung zu zahlen. So bleibt zu hoffen, dass die Bebauung hochwassergerecht gestaltet wird – andernfalls wären die Häuser womöglich schwer zu vermarkten. „Die Käufer sind sensibilisiert“, stellt der Ausschuss-Vorsitzende Jürgen Bachmann (SPD) fest.
Das empfiehlt der Hochwasser-Experte
Retentionsflächen und Häuser auf Stelzen
Individuelle Vorsorge von Hausbesitzern und Bauherren empfiehlt Reinhard Vogt vom Hochwasser-Kompetenz-Centrum (HKC). Im Rösrather Zukunftsausschuss riet er zu „Pfahlbauten“ in gefährdeten Gebieten. „Am Haus selbst Schutz zu betreiben, ist eigentlich der beste Schutz“, sagte Vogt. „Der Schutz durch die Gemeinde endet irgendwo.“
Von Kommunen forderte der Experte eine auf Hochwasser-Risiken abgestimmte Flächenplanung, aber auch eine „gute Warnung“ von möglichen Betroffenen. Aufmerksam zu machen sei auch auf digitale Warnsysteme wie Apps.
An der Sülz gibt es laut Experten vor allem am Fluss-Oberlauf noch Spielräume, Retentionsflächen zu schaffen. Darauf wies Geografieprofessor Karl Schneider bei einem Vortrag auf Einladung der Bürgerstiftung Rösrath hin. Der Aggerverband hat das bereits im Blick, wie Vorstand Lothar Scheuer erklärte. In Kürten seien weitere Rückhaltebecken anvisiert. (tr)
Somit bleibt der Kommunalpolitik zumindest diese tröstende Erkenntnis. Denn die Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind sehr begrenzt, das wurde in der Ausschuss-Diskussion deutlich. Die Stadt kann nur über Bebauungspläne eigenverantwortlich steuern, wo gebaut wird und wo nicht. Bei anderen Fragen muss sie sich mit anderen Behörden abstimmen. „Generell ist es so, dass Hochwasserschutz nicht allein Aufgabe der Stadt ist und dass wir es auch nicht allein stemmen können“, erklärte Herrmann. Noch klarer sagte es Bachmann: „Wir sind auf die anderen Behörden angewiesen.“
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Hintergrund der Information über bestehende Baurechte auf den im Juli überschwemmten Flächen war die bisherige Diskussion über Konsequenzen der Hochwasser-Katastrophe. Der Verein Lebenswertes Sülztal hatte gefordert, „ab sofort keine neuen Bebauungen in der Sülzaue“ mehr zu erlauben. Die Stadtverwaltung hat nun klar gemacht, dass es dafür nur geringe rechtliche Möglichkeiten gibt.