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Wegen HochwasserschutzSülz bekommt in Rösrath ein breiteres Bett

Lesezeit 3 Minuten
Suelz_Hoffnungsthal

Auf diesem Abschnitt wird die Sülz in Rösrath-Hoffnungsthal verbreitert.

Rösrath-Hoffnungsthal – Einen Wasserrückhalteraum mit natürlicher Gestaltung schafft der Aggerverband an der Sülz – in Zusammenarbeit mit der Stadt Rösrath. Dabei soll in der Hoffnungsthaler Ortsmitte auf einem circa 130 Meter langen Abschnitt das Flussbett verbreitert werden. So soll zusätzlicher Raum für das Wasser der Sülz entstehen, das dient der Vorsorge gegen Hochwasser. Umgesetzt wird das Projekt auf dem rechten Sülzufer, von der Straßenbrücke Volberg flussabwärts – also in Richtung der Sülzbrücke der Hauptstraße.

In dem betroffenen Uferabschnitt fällt ein Stück Wiese weg, dort kann sich dann die Sülz ausbreiten. Es wird eine kleine Insel angelegt, die nicht nur optisch ansprechend wirken, sondern auch einen Raum neben dem Hauptstrom des Flusses schaffen soll. Insgesamt entsteht Platz für 650 Kubikmeter Wasser.

Gehölz wird durch standortgerechte Bäume ersetzt

Die Bauarbeiten sind bereits angelaufen und sollen bis Oktober abgeschlossen sein. Bis Ende Februar, also noch in dieser Woche, sind mehrere Bäume zu fällen, die dem Projekt im Weg stehen. Sie sollen durch standortgerechte Bäume ersetzt werden.

Mit dem Wasserrückhalteraum ermöglichen die Beteiligten eine Bebauung in Ufernähe, die ansonsten nach neuer Rechtslage nicht möglich wäre. Es geht um drei Baugrundstücke hinter dem Bürgerforum Hoffnungsthal, auf denen private Wohnhäuser entstehen sollen.

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Über das Projekt an der Sülz informierten Christoph Herrmann und Bürgermeisterin Bondina Schulze von der Stadt Rösrath sowie Lothar Scheuer und Marc Krüger vom Aggerverband (v. l.).

Das trägt dazu bei, den großen Bedarf an Wohnraum zu decken, die Stadt profitiert aber auch durch den Verkauf von Grundstücken in ihrem Eigentum. „Wir hätten dort die Baurechte nicht umsetzen können, wenn wir nicht für Ausgleich gesorgt hätten“, erklärt Dezernent Christoph Herrmann von der Stadt Rösrath.

Ab 1. März Schonfrist für Bäume, Büsche und Hecken

Auf die Schonfrist für Bäume, Büsche und Hecken, die alljährlich ab dem 1. März in ganz Deutschland gilt, weisen die Stadtwerke Rösrath hin. Ab diesem Termin dürfen Gehölze, die außerhalb des Waldes oder von Gärtnereien stehen, nicht beseitigt, abgeschnitten oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden.

Das gilt bis 30. September. „Diese Schonfrist ist ein ganz wichtiger Teil des Natur- und Artenschutzes“, betont Stadtwerke-Vorstand Ralph Hausmann. Sie diene unter anderem der ungestörten Brut heimischer Vogelarten. (tr)

Hintergrund ist eine Neufassung des Landeswassergesetzes. Die Kosten für den Wasserrückhalteraum von circa 200.000 Euro übernimmt zunächst der Aggerverband, danach bekommt er sie von den Nutznießern, die damit ein Baurecht erhalten, erstattet. Deren Zahlungen fließen in einen Topf bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises, aus dem der Aggerverband weitere vergleichbare Projekte finanzieren kann.

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„Wir haben gemeinsam mit der Stadt Rösrath eine pragmatische Lösung gefunden, die auch beispielhaft für andere Kommunen beim zukünftigen Umgang mit dem Klimawandel sein wird“, sagt Aggerverband-Vorstand Lothar Scheuer. Für den Aggerverband sei das Vorhaben ein Pilotprojekt, das die neue gesetzliche Lage umsetze.

Zufrieden zeigen sich auch die Beteiligten bei der Stadt Rösrath. Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) lobt die naturnahe Gestaltung des Uferabschnitts. Dezernent Herrmann betont, das Projekt ermögliche ein Verdichten der vorhandenen Bebauung – bei angemessener Vorsorge: Das sei einem Flächenverbrauch am Ortsrand vorzuziehen.