Die Mutter des Mädchens war unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Möglicherweise muss sie weniger als neun Jahre ins Gefängnis.
Absicht unklarStrafe im Prozess um fast verhungerte Alina aus Bergheim wird neu verhandelt
Vor dem Landgericht Köln wird von Dienstag (26. September) an der Prozess im „Fall Alina“ neu aufgerollt. Die Mutter des Mädchens aus Bergheim war im Mai 2021 von einer anderen Kammer des Gerichts wegen versuchten Mordes und der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Ihr Lebensgefährte sollte siebenjährige Gefängnisstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte in diesem Jahr der Revision der Anwälte des Paares stattgegeben.
Schuld der Angeklagten steht nicht in Frage – Aber Mordmerkmal
An den sechs Prozesstagen wird vor der 5. Großen Strafkammer allerdings nur über das Strafmaß verhandelt, die festgestellte Schuld der Angeklagten haben die Richter nicht in Frage gestellt. Sie sahen es – anders als die Kölner Richter in erster Instanz – als nicht zweifelsfrei erwiesen an, dass die 27-Jährige und der 26-Jährige nicht nur grausam gehandelt hätten – und damit bereits das notwendige Mordmerkmal erfüllten – sondern auch den Tod des damals fünfjährigen Mädchens in Kauf nahmen, um vorherige Misshandlungen zu vertuschen.
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Die Verteidiger des Paars argumentierten, dass die Mutter zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt habe, ihre Tochter zu töten. Sie sei vielmehr völlig überfordert gewesen und habe grob fahrlässig gehandelt.
Richter in erster Instanz glaubten an Vertuschungsabsicht der Mutter
Das sahen die Richter in der ersten Instanz anders. Alina habe nicht genügend Nahrung erhalten und hierdurch so viel Gewicht verloren, dass akute Lebensgefahr bestanden habe. Das Mädchen konnte nicht mehr selbst laufen oder stehen. Dem Paar musste es bewusst gewesen sein, dass das Mädchen große Schmerzen hatte.
Dennoch brachten sie Alina nicht zum Arzt. Aus Sicht der Richter aus dem alleinigen Grund, dass sie fürchteten, das Bekanntwerden des schlechten Zustands der Fünfjährigen könne nach sich ziehen, dass das Jugendamt sie und auch weitere Kinder in Obhut nehmen könnte.