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Wiederkehrende KonflikteDarum sollten Radfahrer in Brühl rücksichtsvoll fahren

Lesezeit 3 Minuten
Zu sehen snd eineFußgängerin und ein Radfahrer.

Radfahrer dürfen in der Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit fahren, damit es keine Unfälle mit Fußgängern gibt.

In der Brühler Fußgängerzone ist Radfahren grundsätzlich gestattet, aber nur wenn auf Passanten geachtet wird.

Manche macht es wütend, andere erschrecken sich. Das Verhältnis der Fußgänger zu den Radfahrern in der Brühler City ist nicht immer frei von Emotionen. Das gilt insbesondere für jene Tage, an denen auf Markt, Uhlstraße und Steinweg viel los ist. „Wenn sie hier durchrasen wie verrückt, ist das schlecht. Wenn sie schieben, ist das kein Problem“, äußert sich ein Passant, der anonym bleiben möchte.

Die Gegenseite zeigt Verständnis für diese Sorgen. „Wenn es voll ist, wäre es schon besser, wenn die Radfahrer ihr Fahrrad schieben würden. Das Fahrradfahren ist schon echt gefährlich, vor allem mit kleinen Kindern“, sagte Carlotta Altendorf aus Brühl. Detlev Wittmaack, Rentner aus Brühl, ist mit der aktuellen Situation sehr zufrieden: „Mit dem Fahrrad kann von hier aus alles sehr gut erreichen. Die Menschen lernen rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber ihren Mitmenschen, den Fußgängern, zu sein.“

Bislang keine Häufung von Unfällen bekannt

Zudem ist das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt und eine Häufung von Unfällen ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Ab und zu gebe es Beschwerden von Fußgängern. Ein großes Thema sei das im Vergleich zu anderen Ärgernissen jedoch nicht, so die Verwaltung.

Das liegt vielleicht auch an der langen Geschichte der bestehenden Regelung. Bereits seit die Fußgängerzone in den 1980er-Jahren geschaffen wurde, ist das Radfahren dort unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln erlaubt. So sind Radfahrende angehalten, in angemessener Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Es gilt also Schrittgeschwindigkeit und die Einhaltung eines Sicherheitsabstands — allerdings nicht jeder hält sich an diese Vorgaben.

In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt oder dem Hubertusmarkt, ist das Radfahren untersagt. Ausgeschildert wird dieses Verbot bereits vier Tage zuvor, damit auch der Aufbau gefahrlos ablaufen kann.

Frank Pohl, Vorsitzender der Einzelhandelsinteressenvertretung Wepag, hält die bestehende Regelung für in Ordnung. „Man kann nicht alles reglementieren, sondern sollte auch auf Eigenverantwortung setzen. Das bedeutet, die Leute sollten rücksichtsvoll miteinander umgehen.“

Änderung der Regeln wäre laut ADFC schlecht für Verkehrswende

Dieser Meinung ist auch Bernd Weber-Aderholt, der Ortssprecher Brühl des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), der sich ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone überhaupt nicht vorstellen kann: „Für die Verkehrswende wäre das sicherlich ein Rückschritt und für Radfahrer, die die Innenstadt erreichen wollen, gar nicht gut. Man kann schon sehr lange dort Radfahren, gerade weil es so praktikabel ist.“

Vor zwei Wochen fand während der Europäischen Mobilitätswoche eine Aktion von der Polizei und der Stadtverwaltung in der Fußgängerzone statt, bei der Radfahrende angesprochen und - unabhängig vom Fahrverhalten – über die Verkehrsregeln informiert wurden. In den rund drei Stunden vor Ort habe es keine Auffälligkeiten gegeben, erklärte die Stadtverwaltung Brühl.