Elsdorf – Im Juni wurde die Fahrradstraße eröffnet, die der Kreis entlang der Grubenrandstraße zwischen Berrendorf-Wüllenrath und Esch errichtet hat. Die ADFC-Ortsgruppe für Bergheim, Bedburg und Elsdorf hat jetzt in einem offenen Brief Kritikpunkte an der Fahrradstraße dargestellt.
Diese zeige Mängel, was Sicherheit und Qualität betreffe, beklagen Wolfgang Linke und Rainer Bönig vom ADFC. So müssten an den Einmündungen der Seitenstraßen die Schilder „Vorfahrt achten“ gegen „STOP“-Schilder ausgetauscht werden und eine Haltelinie angebracht werden.
Zu eng für Lastenfahrräder
Ebenso müsse die Fahrradstraße zumindest im Bereich der Einmündungen mit reflektierendem Material rot beschichtet werden, um hier den Vorrang der Radler zu verdeutlichen. Auch die Breite von drei Metern sei zu gering, etwa wenn zwei Lastenfahrräder sich begegneten, schreiben die Interessenvertreter in ihrem offenen Brief. Die Fahrradstraße sei lediglich nach den „Mindestanforderungen“ gebaut, beklagen sie.
Die Fachabteilung des Rhein-Erft-Kreises weist die Kritik auf Anfrage dieser Zeitung zurück. Weder in der Straßenverkehrsordnung noch in den einschlägigen technischen Regelwerken sei vorgesehen, den einmündenden Verkehr generell mit einem Stopp-Schild gegenüber einem Radweg oder einer Fahrradstraße unterzuordnen. Aus Sicherheitsgründen sollten Stopp-Schilder nur dann aufgestellt werden, wenn das Schild „Vorfahrt achten“ nicht den gewünschten Effekt erziele. Würde man generell Stopp-Schilder aufstellen, gehe deren Zweck – auf eine besondere Gefahrenlage mit einem besonderen Verkehrszeichen hinzuweisen – verloren.
Kreis lehnt rote Asphaltschichten ab
Aufgrund verschiedener Stürze von Radfahrern auf rot eingefärbten Flächen oder roten Asphaltschichten verwende die Kreisverwaltung aus Verkehrssicherheitsgründen rote Flächen nur sehr sparsam. Auch ohne Roteinfärbung seien die Vorrangregelungen am Nordrandweg „grundsätzlich klar erkennbar“. Sollte sich an einzelnen Stellen zeigen, dass eine Roteinfärbung sinnvoll sei, könne man diese Stellen nachträglich einfärben, räumt der Kreis ein.
Die drei Meter breite Fahrbahn entspreche dem „Regelmaß“ und gewährleiste, dass zwei Radfahrende nebeneinander fahren könnten, sagt die Kreisverwaltung. Das Mindestmaß straßenbegleitender Radwege betrage gar nur 2,50 Meter. „Vier Meter wären sicher komfortabler gewesen, dies hätte jedoch die Anzahl der zu erwerbenden Grundstücke deutlich erhöht und die Realisierung der Radverkehrsverbindung somit zeitlich erheblich verzögert“, teilt Kreissprecherin Katharina Walkling-Spieker mit.