Köln/Erftstadt – Der frühere Erftstädter Pfarrer Winfried Jansen (74), der sich 2015 mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert sah, wird in den Ruhestand versetzt. Diese Sanktion ist Teil einer „außergerichtlichen Lösung“, die der Vatikan nach einjähriger Prüfung des Falls vorgeschlagen hat. Wie das Erzbistum Köln mitteilte, hat Jansen diesem Vorgehen nach einem Gespräch mit Kardinal Rainer Woelki am Dienstag zugestimmt und seine Bereitschaft erklärt, auf sein Pfarramt zu verzichten. Das muss er aber noch schriftlich bestätigen. Er hat dafür 14 Tage Bedenkzeit. Nachdem die Anschuldigungen bekanntgeworden waren, die drei Frauen gegen Jansen erhoben, hatte Woelki den Geistlichen vom Dienst beurlaubt. Nach anfänglichem Leugnen gab dieser sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen zu, die sich vor mehreren Jahrzehnten zugetragen haben.
Der Fall, der zur Prüfung an die zuständige Glaubenskongregation in Rom ging, löste erhebliche Konflikte in Jansens Gemeinden und scharfe Kritik am vermeintlich übertrieben harten Kurs des Erzbistums aus. „Ich spüre den Zwiespalt und die Zerrissenheit vieler Gemeindemitglieder“, sagte Woelki jetzt dazu. Ihm zeige das, „welch gute, engagierte Arbeit“ Jansen als Seelsorger geleistet habe. „Viele konnten sich einfach nicht vorstellen, dass es eben auch diese andere Seite in seinem Leben gegeben hat.“ Jansen war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.Zu den von Rom verhängten Auflagen gehört weiter, dass Jansen künftig nur noch in Senioreneinrichtungen tätig sein soll. Alle priesterlichen Funktionen – wie die Feier der Messe und anderer Sakramente – und Amtshandlungen darf er öffentlich in jedem Einzelfall nur mit bischöflicher Genehmigung ausüben.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller nannte die Entscheidung „ausgesprochen klug und umsichtig“. Sie falle für Jansen vergleichsweise milde aus, weil er sein Priesteramt behalten dürfe. Offenbar habe der Vatikan Jansens Einsicht zu seinen Gunsten gewertet und berücksichtigt, dass die Vergehen sehr lange zurückliegen. Durch den Verzicht auf die Eröffnung eines formellen kirchlichen Strafverfahrens mit Aufhebung der Verjährungsfrist sei allen Beteiligten, aber insbesondere den Opfern, ein aufwühlendes Prozedere erspart worden. Die gegen Jansen verhängten Sanktionen tragen nach Schüllers Ansicht auch den Bedürfnissen der Opfer Rechnung.
Als besonders bemerkenswert hob Schüller hervor, dass Jansen sich an den Therapiekosten beteiligt. Auch das ist Teil der römischen Entscheidung. Diese Maßnahme und die offene Kommunikation darüber seien alles andere als üblich, so Schüller. „Das zeigt die Bereitschaft des Pfarrers, für seine Vergehen auch finanziell einzustehen und Buße zu leisten.“ Wie Bistumssprecher Christoph Heckeley dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte, hat keines der drei Opfer Entschädigungsansprüche gegen das Erzbistum erhoben. Die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch sehen eine Art Schmerzensgeld vor, das auf Antrag gezahlt wird und in der Regel 5000 Euro beträgt.
Hätte Jansen sich dem angebotenen Vergleich verweigert, wäre in Rom ein kirchlicher Prozess gegen ihn eröffnet worden. Dieser hätte aber nach Einschätzung der Glaubenskongregation am Ende zum selben Ergebnis geführt. Ein Freispruch wäre nicht zu erwarten gewesen, weil Jansen sich geständig gezeigt hatte. Über die Entscheidung des Vatikans und Jansens Einverständnis hat das Erzbistum dem Vernehmen nach noch am selben Tag die Vertreter der Pfarrei in Kenntnis gesetzt.