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Mit brachialer GewaltTäter nach Überfall auf Raststätte an der A1 bei Hürth vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Die Tankstelle Ville-West an der Autobahn 1 bei Hürth.

Die Täter brachen einen Geldautomaten in der Tankstelle auf und erbeuteten mehr als 111 000 Euro.

Drei Männer wollten im November 2022 die Raststätte Ville-West ausrauben — Die Polizei kam ihnen jedoch in die Quere.

Zwei Männer müssen sich seit Montag, 17. Juli, vor der 24. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wegen schweren Raubs verantworten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. November vergangenen Jahres die Raststätte Ville-West an der Autobahn 1 bei Hürth überfallen zu haben.

Den Coup hatten die Männer offenbar gut vorbereitet. Mit Masken, Brecheisen und einem dicken Hammer betraten sie nachts um 2 Uhr die Raststätte. Dass noch einige Gäste anwesend waren, störte sie offenbar nicht. Die Maskierten forderten die Gäste drohend auf, sich ruhig zu verhalten.

Dann ging es relativ schnell. Mit brachialer Gewalt öffneten sie den Geldautomaten. Während beide Männer nach kurzer Zeit die schwere Türe des Automaten geöffnet hatten und die gut gefüllten Kassetten entnahmen, wartete ein Komplize vor der Tankstelle im Fluchtwagen. Zunächst schien alles nach Plan zu verlaufen. Mehr als 111.000 Euro hatten die Täter erbeutet.

Ein Mann wurde festgenommen, ein weiterer stellte sich

Doch ihr Plan ging schief. Eine Polizeistreife war vorgefahren und hatte den 44-jährigen Fahrer im Fluchtwagen kontrolliert, weil er ihnen verdächtig vorgekommen war. Der Mann wurde festgenommen. Den anderen Tätern gelang zunächst die Flucht. Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu einem der beiden Täter, einem 22-Jährigen.

Nachdem die Polizei seinen Aufenthaltsort ermitteln konnten, wurde seine Wohnung am 27. Dezember, also sechs Wochen nach der Tat durchsucht. Der 22-Jährige wusste, dass die Fahnder ihn im Visier hatten. Er stellte sich der Polizei und sitzt, wie der mittlerweile 45-jährige Mittäter, seitdem in Untersuchungshaft.

Unstimmigkeiten über DNA-Spuren bei Prozessauftakt

Beim Prozessauftakt gab es Unstimmigkeiten über DNA-Spuren, die bei einem der Angeklagten gefunden wurden und von denen sein Anwalt aufgrund nicht gewährter Akteneinsicht nichts gewusst haben will. Zudem beklagte der Verteidiger, dass sein Mandant trotz starker Nierenschmerzen im Gefängnis nicht medizinisch behandelt worden sei.

Auf Anordnung des Vorsitzenden Richters soll der Angeklagte nun zunächst ärztlich untersucht werden, damit er beim nächsten Termin verhandlungsfähig ist. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 18. August verkündet werden.