Das Gelände des Tagebaus Hambach sei nicht ausreichend eingefriedet gewesen, begründete der Richter sein Urteil. Ein anderer Richter hatte das in einem ähnlichen Prozess anders bewertet.
Bagger besetztAmtsrichter in Kerpen spricht Hambach-Aktivisten frei
In der vergangenen Woche wurden zwei Klimaaktivisten vom Kerpener Amtsgericht zu je 300 Euro Strafe verurteilt. Grund war, dass sie am 16. Januar 2023 in den Tagebau Hambach eingedrungen waren und einen Bagger besetzt hatten. Am Donnerstag (25. April) stand ein weiterer Baggerbesetzer vor dem Kerpener Amtsgericht wegen des gleichen Vorwurfes.
Doch das Urteil war ein anderes: Richter Andreas van der Breggen sah es anders als sein Kollege Wolfram Witzel vor einer Woche nicht als erwiesen an, dass der Tagebau Hambach ausreichend eingefriedet war. Deshalb sprach er den Angeklagten frei.
Dr. Arndt Lorenz, Direktor des Kerpener Amtsgerichtes, bestätigte eine entsprechende Pressemitteilung der Klimaaktivisten. Anders als Witzel hatte Richter van der Breggen ein Video der Verteidigung zugelassen, aus dem auch seiner Meinung nach hervorging, dass es eine Lücke in der Einfriedung des Tagebaus gegeben habe. Eine lückenlose Einfriedung sei aber Voraussetzung für den Tatbestand des Hausfriedensbruches, erläuterte Lorenz auf Anfrage dieser Redaktion.
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Der Amtsgerichtschef erklärte weite, dass es nicht ganz ungewöhnlich sei, dass zwei Richter einen Sachverhalt unterschiedlich bewerteten: „Das ist ein Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit.“
Und so geht es laut Lorenz wahrscheinlich weiter: „Bei Richter Witzel hat meines Wissens nach die Verteidigung Berufung angekündigt, und im jüngsten Prozess bei Richter van der Breggen die Staatsanwaltschaft.“
Laut Lorenz wird sich deshalb nun das Landgericht mit den beiden gleichartigen Fällen befassen. Das habe dann auch wiederum Auswirkungen auf einen weiteren Fall in Kerpen, so der Amtsgerichtsdirektor: „ Es steht wegen dieser Baggerbesetzung noch ein ähnlicher Fall in Kerpen an, aber der wird wohl erst dann stattfinden, wenn das Landgericht entschieden hat.“
Der freigesprochene Aktivist konnten sich nur mäßig über den Erfolg vor dem Kerpener Gericht freuen: „Ich bin freigesprochen worden. Das ist erstmal gut und richtig. Das Gelände war nicht befriedet und das konnten wir heute vor Gericht darlegen. Auch wenn das Verfahren aus rechtlicher Sicht heute ein Erfolg war, wurde Lützerath abgebaggert. Wir können uns den Kohleabbau nicht mehr leisten und brauchen ein gutes Leben für alle.“