Eigentlich sollte das Verkehrsschild VZ 277.1 probeweise auf der Hahnenstraße aufgestellt werden. Bisher ist davon nichts zu sehen.
ÜberholverbotSchilder auf der Hahnenstraße in Kerpen lassen auf sich warten

Auf der Hahnenstraße darf nicht überholt werden. Auf Schilder, die das Überholen von Radfahrern verbieten, wartet der ADFC noch (Archivfoto).
Copyright: Wilfried Meisen
Nach wie vor wartet der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) auf eine Beschilderung der Hahnenstraße in Kerpen. „Wo bleiben die Schilder?“, fragen sich Anja Georg, Sprecherin der ADFC-Ortsgruppe Kerpen, und ihr Mann Erhard.
Beschlossen wurde die probeweise Aufstellung des Verkehrszeichens VZ 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) bereits im Verkehrsausschuss im vergangenen Juni. Bisher hat sich auf der Hahnenstraße aber nichts getan. Woran das liegt, weiß Stadtsprecher Harald Stingl.
Kerpen: Doppeltes Überholverbot auf der Straße?
Er betont: „Die Einrichtung der in Rede stehenden Beschilderung VZ 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr mit dem Zusatz beschlossen, vor Installation die straßenverkehrsbehördlichen Aufsichtsbehörden noch mal anzuhören.“
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Der Grund dafür sei, dass es auf der Straße zwischen Kreisel Alte Landstraße und Kreuzung Kölner Straße bereits ein gesetzliches Überholverbot gebe. „Aufgrund der Einbauten in der Fahrbahnmitte kann man Radfahrende in der Regel nicht überholen, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Das genannte Verkehrszeichen gibt damit lediglich eine bestehende Regelung wieder, was nach Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung eigentlich nicht zulässig ist“, führt er aus.
Die entsprechenden Abstimmungen hätten einige Wochen in Anspruch genommen, sagt Stingl. Er bestätigt zudem, dass auch die probeweise Aufstellung auf sich warten lasse: „Zwischenzeitlich wurde die probeweise Beschilderung formell zur Ausführung angeordnet. Durch personelle Engpässe in der Verwaltung ist eine Umsetzung bisher leider noch nicht erfolgt.“
Axel Fell, Fachverständiger und Vorsitzender des ADFC NRW, betont dagegen: „Auf der für den Radverkehr vollkommen daneben konstruierten Hahnenstraße kommt es immer wieder zu viel zu engen Überholvorgängen, weil der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Metern durch die Autofahrenden aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung nicht eingehalten wird. Da schafft das Schild, das das Überholen von Rädern generell verbietet, Klarheit.“