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Anzeige gegen UnbekanntPilot bei Landung auf Stützpunkt Nörvenich mit Laser geblendet

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Foto ist eine Hand zu sehen, die einen Laserpointer hält.

Mit einem solchen Laserpointer ist der Pilot eines Hubschraubers beim Anflug auf Nörvenich geblendet worden.

Der Pilot konnte den Hubschrauber sicher landen. Ein Sprecher des Geschwaders Boelcke warnt vor den tödlichen Gefahren durch Laser.

Unbekannte haben die Besatzung eins Militärhubschraubers bei der Landung auf den Fliegerhorst Nörvenich mit einem Laserpointer geblendet. Der Pilot habe den Helikopter trotz der Ablenkung am Mittwoch (14. Februar) gegen 19 Uhr sicher landen können, teilte ein Sprecher des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ mit, das in Nörvenich unweit von Kerpen stationiert ist.

Die Luftwaffe veranlasse bei einem solchen Vorfall alle weiteren Schritte bis hin zur Strafanzeige bei der Polizei. Jeder einzelne Fall werde angezeigt. In der Vergangenheit habe die Polizei bereits Verursacher von Laserblendungen ermitteln und ein Strafverfahren einleiten können.

Durch den Laser könne der Pilot im schlimmsten Fall erblinden

Piloten durch Laser zu blenden sei kein Kavaliersdelikt, hierbei handele es sich strafrechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könne, so der Sprecher. Die Attacke mit einem Laser könne dazu führen, dass sich die Augennetzhaut ablöse und der Pilot dadurch erblinde.

Darüber hinaus könne eine Gefahr für das direkte Umfeld entstehen, falls der Pilot in der Folge der Blendung die Maschine nicht mehr sicher kontrollieren kann. In der Landephase sei die volle Konzentration des Piloten gefordert.

Durch solch eine Laserblendung könne das Leib und Leben aller in Gefahr sein, denn die SAR-Hubschrauber sind unter anderem in der zivilen Rettung im Rahmen der dringenden Eilhilfe und bei Naturkatastrophen eingesetzt. Im schlimmsten Fall müsste ein Einsatz abgebrochen werden.