Im Prozess gegen drei junge Männer wurden die Plädoyers gehalten – Tankstellen-Tätern drohen mehrjährige Haftstrafen
VorstrafenNach Raubserie auf Tankstellen in Kerpen, Bedburg und Elsdorf hartes Urteil möglich
Mehrjährige Haftstrafen oder noch einmal Bewährung für drei Tankstellen-Räuber stehen nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Raum. Für den Ältesten im Trio, dem einzigen auf freiem Fuß, könnten am Freitag nach der Urteilsverkündung im Kölner Landgericht sogar die Handschellen klicken. Denn die Anklägerin befürchtet, dass er sich ins Ausland absetzt.
„Schnelles Geld“ war laut Staatsanwaltschaft das Motiv. Alle drei sind einschlägig vorbestraft wegen Diebstahl, Raub und teils gefährlicher Körperverletzung. „Schädliche Neigungen“ werden den beiden mutmaßlichen Tätern, die zum Zeitpunkt der Taten Mitte Januar 17 und 18 Jahre alt waren, bescheinigt. Insbesondere der 18-Jährige biete „das Bild eines Unbelehrbaren“, da er ein halbes Jahr nach Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erneut ein Verbrechen begangen habe.
Einen schlechten Eindruck habe er zudem im Prozess hinterlassen, als er die Schilderung eines Geschädigten und den Videobeweis, wie er dem Tankstellenmitarbeiter eine Waffe nah an den Körper hielt, mit einem Lachen quittierte. Die fünf Verteidiger spielten vorsichtig die psychischen Folgen für die Opfer herunter.
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Zustände in der JVA Wuppertal-Ronsdorf kritisiert
Der Anwalt des 22-Jährigen bemühte sich vor allem, dessen Rolle als Anstifter zu verharmlosen. Ihm als Fahrer des Fluchtautos könne höchstens Beihilfe und bei einem der fünf Tankstellen-Überfälle ein minderschwerer Fall von Tatbeteiligung vorgeworfen werden. Weshalb der Verteidiger die 26. Große Strafkammer um eine milde Gesamtfreiheitsstrafe bat.
In den Plädoyers für die beiden jugendlichen Angeklagten mischte sich Kritik an den Zuständen in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. „Mein Mandant lernt dort erst recht falsche Macho-Männerbilder“, so der Verteidiger des Jüngsten. Wegen knapper Therapieplätze, was auch die Staatsanwältin eingeräumt hatte, hofft der Verteidiger im Sinne des Erziehungsgedankens auf bessere soziale Rehabilitation für den 17-Jährigen durch eine Jugendhaftstrafe zur Bewährung oder im offenen Vollzug.
Einig waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass nur das frühe Geständnis des Drahtziehers ermöglichte, die Raubserie aufzuklären und alle mutmaßlichen Täter vor Gericht zu stellen.