Warum die beiden Täter zu Haftstrafen von sechs und acht Jahren verurteilt wurden.
50 Euro BeuteSechs und acht Jahre Haft wegen Raub mit Todesfolge an 85-jährigen Pulheimer
![Das Bild zeigt Kripobeamte in weißen Schutzanzügen vor dem Haus des Rentners.](https://static.ksta.de/__images/2023/09/08/d337ee5c-b458-4fda-a06c-a4e958abfd27.jpeg?q=75&q=70&rect=0,306,3622,2037&w=2000&h=1332&fm=jpeg&s=e44e8d2a9e76ef6d24fe190adb92ca3f)
In der Mozartstraße in Pulheim wurde ein 85-Jähriger von jungen Männern gefoltert. Jetzt wurde gegen zwei Täter das Urteil gesprochen.
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Im September 2023 überfielen mehrere junge Männer einen 85 Jahre alten Senior brutal in dessen Haus in Pulheim. Sie schlugen und fesselten ihn, zerrten ihn in den Keller des Hauses und brachten ihn schließlich um. Am Dienstag wurden zwei beteiligte Täter (20 und 21), beides Syrer, nun von einer Jugendstrafkammer am Kölner Landgericht wegen Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der 20-Jährige wurde zu acht, der 21-Jährige zu sechs Jahren Haft verurteilt.
„Die Tat war ein Albtraum“, sagte Ansgar Meimberg, Vorsitzender der 4. Großen Strafkammer am Landgericht. Die Täter — zwei sind bis heute flüchtig — seien aus Osnabrück angereist, um „gezielt ein älteres wehrloses Opfer“ auszurauben. Frühmorgens hätten die Täter an der Haustür geklingelt und ihr Opfer sofort nach Öffnen mit Faustschlägen attackiert. Gefesselt hätten sie den Mann in den Keller gezerrt, wo sie einen Tresor fanden.
![Das Bild zeigt Beamte der Mordkommission am Tatort.](https://static.ksta.de/__images/2023/09/07/f260d889-e2cf-4740-8014-c6677fd09d22.jpeg?q=75&q=70&rect=1314,234,2197,1648&w=2000&h=1332&fm=jpeg&s=6ed7f0d70dea61df868f67b17dd3bc8e)
Beweismittel und Spuren sicherten Beamte der Mordkommission, nachdem der 85-jährige Pulheimer leblos im Keller aufgefunden worden war.
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Dort sei der Senior vermutlich in Panik verfallen und habe das Versteck des Tresorschlüssels nicht nennen können, hieß es in der Urteilsbegründung. Daraufhin sei einer der Täter wohl „durchgedreht“ und habe den 85-Jährigen umgebracht. Unter anderem sei dem Senior die Nase gebrochen worden und Panzertape um den Kopf gewickelt worden. Zudem sei massive stumpfe Gewalt gegen dessen Oberkörper und den Hals ausgeübt worden.
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Die Gesamtumstände — gebrochene Nase, zugeklebter Mund und Gewalt gegen Hals und Oberkörper hätten zum Tod des 85-Jährigen geführt. Anschließend durchsuchten die Täter bis zu drei Stunden das Haus nach Bargeld und Wertgegenständen, bevor sie wieder die Rückfahrt nach Osnabrück antraten — vermutlich mit nicht viel mehr Beute als 50 Euro. Doch wie kamen junge Männer aus Osnabrück dazu, in Pulheim gezielt einen Senior auszurauben?
Weil Rentner mit Bargeld bezahlte, gingen Täter von großer Beute aus
Meimberg verwies auf einen Betrug durch Dachdecker, dem das Opfer Anfang August 2023 zum Opfer gefallen war. 1900 Euro habe der Senior den Betrügern für angebliche Reparaturarbeiten gezahlt. Weil er das Geld in Bar bezahlte, gingen die Männer wohl davon aus, „dass hier was zu holen ist“. Ursprünglich wegen Mordes aus Habgier angeklagt, stufte das Gericht die Tat zu einem Raub mit Todesfolge herab. Eine Tötungsabsicht habe den Angeklagten nicht nachgewiesen werden können. Die beiden Strafmaße begründete das Gericht mit den unterschiedlichen Tatbeiträgen der Angeklagten.
Der 21-Jährige habe das Haus nie betreten und am Fluchtauto gewartet. Der 20-Jährige sei hingegen im Haus gewesen — DNA-Spuren und ein Fingerabdruck verrieten ihn. „Wir halten es für wahrscheinlich, dass er dabei war, als das Opfer im Keller umgebracht wurde“, sagte Meimberg.
Mit dem Urteil nicht einverstanden zeigten sich die beiden Söhne des Opfers, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren: „Wenn man noch einmal hört, wie brutal die Täter vorgegangen sind, wie sie unserem Vater Panzertape ums Gesicht gewickelt und weiter aus Habgier auf einen Wehrlosen eingeschlagen haben, das macht es hart.“ Revision wollten sie aber wahrscheinlich nicht einlegen. Vielmehr sei nun Zeit, mit dem brutalen Verlust „des Vaters, Großvaters und Ur-Großvaters“ abzuschließen.