Bergheim und Leverkusen haben wegen der Erweiterung der Verkaufsfläche geklagt. Auch das Familienunternehmen hat eine Klage eingereicht.
EinrichtungshausGericht nennt noch keine Termine für Klagen gegen Segmüller in Pulheim
Die Nachricht, dass die Stadt Pulheim dem Einrichtungshaus Segmüller eine größere Verkaufsfläche (von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter) genehmigte, hat im Sommer 2023 in Bergheim wie auch in Leverkusen große Verstimmung ausgelöst. Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler sprach in einer ersten Reaktion von einem „unfreundlichen Akt“.
Er beklagte, dass es vor Bekanntwerden der Genehmigung keinerlei Gespräche zu dem Thema, insbesondere aber zu der Absicht Pulheims gegeben habe, die Genehmigung überhaupt auszusprechen. Die Stadt Pulheim verwahrte sich gegen die Vorwürfe, die Stadt Bergheim wiederum leitete juristische Schritte gegen die Erweiterung des Einrichtungshauses Am Schwefelberg in Pulheim ein.
Köln: Richter müssen über vier Klagen entscheiden
Wie das Verwaltungsgericht Köln auf Nachfrage mitteilt, sind die Klageverfahren der Städte Bergheim und Leverkusen weiter anhängig. Urteile seien noch nicht ergangen, „da noch zahlreiche ältere Verfahren in der Kammer zur Entscheidung anstehen“. Die Verwaltungsrichter müssen über vier Klagen entscheiden:
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Bergheim und Leverkusen klagen gegen die von der Stadt Pulheim erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung der Verkaufsfläche um rund 8000 Quadratmeter [Aktenzeichen 23 K 5478/23 (Bergheim) und Aktenzeichen 23 K 5213/23 (Leverkusen)]. Die Städte begründen ihre Klagen damit, dass die Erweiterung der Verkaufsfläche um 8000 Quadratmeter dem Vergleich widerspreche, den sie und die Stadt Pulheim vor der Eröffnung des Einrichtungshauses im Jahr 2016 getroffen hätten.
Pulheim: Einrichtungshaus ist deutlich kleiner
Das Familienunternehmen Segmüller hatte zunächst mit 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche geplant. Bergheim und Leverkusen hatten allerdings erhebliche Bedenken wegen der zentrenrelevanten Sortimente, die ihrer Ansicht nach eine Gefahr für ihren Einzelhandel bedeutet hätten.
Auch die Fläche für Artikel wie Lampen, Haushaltswaren und Heimtextilien ist mit derzeit 1500 Quadratmetern deutlich kleiner ausgefallen als die ursprünglich geplanten 4500 Quadratmeter. Außerdem klagt Bergheim gegen Segmüller wegen der Kosten für das Nachmessen der Verkaufsflächen (23 K 7037/22).
Das Familienunternehmen Segmüller wiederum klagt gegen die Stadt Bergheim „auf Abänderung des mit dieser geschlossenen Vergleichs“ (23 K 2765/23).