Rhein-Erft-Kreis – Auch wer den Antrag zügig ausgefüllt, die Unterlagen komplett und gut sortiert hat, braucht Geduld. Das Warten auf die Wiederaufbauhilfe des Landes zerrt an den Nerven vieler Betroffener. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, sieht die Lage positiver als die Betroffenen. In einer virtuellen Pressekonferenz machte sie Hoffnung auf rasche Zahlungen.
Zahlen aus den Städten
Das Ministerium von Ina Scharrenbach hat aufgelistet, wie viele Haushalte Anträge in welcher Kommune gestellt haben und wie viele in Bearbeitung sind. Die Summe in Euro beziffert jeweils, wie viel Geld bereits im Auszahlungsprozess ist.
Bedburg: 1 Antrag, in Bearbeitung, 12.088 Euro.
Bergheim: 5 Anträge, 4 in Bearbeitung, 58.000 Euro
Brühl: 28 Anträge, 12 in Bearbeitung, 206.854 Euro
Elsdorf: 2 Anträge, keiner in Bearbeitung
Erftstadt: 435 Anträge, 196 in Bearbeitung, 3.726.975 Euro
Frechen: 10 Anträge, 3 in Bearbeitung, 58.620 Euro
Hürth: 39 Anträge, 21 in Bearbeitung, 390.326 Euro
Kerpen: 22 Anträge, 3 in Bearbeitung, 33.800 Euro
Pulheim: 5 Anträge, keiner in Bearbeitung
Wesseling: 21 Anträge, 9 in Bearbeitung, 142.144 Euro
Das Ministerium habe entschieden, Geld, das zwischen dem 20. Dezember und dem 3. Januar ausgezahlt werden sollte, noch vor Weihnachten anzuweisen. Dabei gehe es um rund 10 Millionen Euro im Land NRW. Auszahlungen, die zwischen dem 4. und 14. Januar geplant gewesen seien, würden auf den Jahresanfang vorgezogen – rund 12 Millionen Euro.
Schnarrenbach: „Wir sind ziemlich weit“
„Wir sind, offen gesagt, schon ziemlich weit“, widerspricht die Ministerin dem Eindruck vieler Betroffener. Man müsse bedenken, dass jeder Schadensfall anders sei. Der Bescheid über die Zahlung sei wie bares Geld: Die Flutopfer könnten sicher sein, dass der Staat helfe. 62,2 Prozent der Anträge, die gestellt worden seien, seien in Bearbeitung – so die Zahl vom Montag dieser Woche. 6570 Anträge seien bereits positiv beschieden. Rund 145 Millionen im Auszahlungsprozess, davon rund 83 Millionen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Das Ministerium rechnet zu Beginn des neuen Jahres mit einer größeren Menge Anträge. Stellen kann man sie übriges noch bis zum 30. Juni 2023. Bei der Auszahlung der Pauschale für den Hausrat würden Spenden, die die Betroffenen erhalten hätten, nicht abgezogen, bei der Summe für Gebäudeschäden schon.
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Vieles habe sich „eingeruckelt“ seit der Eröffnung des Antragsverfahrens im September, sagte Scharrenbach. Schwarze Schafe habe es unter den Antragstellern kaum gegeben. Anfangs seien einige Anträge ganz offensichtlich falsch gewesen, bei anderen seien Hinweise auf unberechtigte Anträge aus den Kommunen gekommen. Doch, so die Ministerin: „Die meisten Antragsteller sind weiße Schafe.“