Die Polizei berichtet von gleich mehreren Vorfällen mit E-Scootern in den letzten Tagen. Derweil gibt es in den Buslinien im Kreis klare Regeln.
Polizei mahntE-Scooter sorgen immer wieder für Ärger in Rhein-Sieg – Mitnahmeverbot in Bussen
Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter eine Alternative zum Auto oder zum Fahrrad sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Doch auch die Zahl der privat angeschafften E-Scooter wächst und mit ihr auch die durch die Polizei festgestellten Verkehrsverstöße.
Wie die Polizei mitteilt, kam es allein in den letzten Tagen zu diversen Vorfällen. Demnach führte ein 33-Jähriger auf der Bonner Straße in Siegburg einen E-Scooter unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Zudem registrierte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. So wurde in Much ein 22-Jähriger gestoppt, weil sein E-Scooter über kein Versicherungskennzeichen verfügte. In Niederkassel war ein 33-Jähriger an einem Verkehrsunfall beteiligt – auch sein Roller war nicht versichert.
Spielregeln für das Führen von E-Scootern sind gesetzlich geregelt
„Bei den Kontrollen der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis entsteht öfter mal der Eindruck, dass nicht jedem bewusst ist, dass er ein Kraftfahrzeug mit Elektromotor führt“, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Viele Fahrer seien der Auffassung, dass es sich bei den E-Scootern um ein Spielzeug handle, „mit dem man, gerade bei sommerlichen Temperaturen, luftig durch die Gegend cruisen kann.“
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Dabei seien die „Spielregeln“ für das Führen der Fahrzeuge schon seit fünf Jahren durch die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ geregelt. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass Fahrzeugführer mindestens 14 Jahre alt sein müssen, die Alkoholgrenzen sind mit denen beim Autofahren identisch. Zudem sei das Fahren ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen erlaubt. Wenn keiner vorhanden sei, müsse die Fahrbahn genutzt werden. „Der Gehweg ist tabu!“
Sankt Augustin begrenzt Zahl der Leihfahrzeuge im Stadtgebiet
Im November 2023 hatte Sankt Augustin Regeln für die Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet festgelegt. So wurde die Zahl der Fahrzeuge, die durch Verleihfirmen zur Verfügung gestellt werden, auf 300 begrenzt. Die Anbieter Tier und Voi stellen je 150 zur Verfügung.
Von der Verwaltung wurden Vorgaben gemacht: Es werden ausschließlich E-Roller mit Wechselakku-System eingesetzt, um die Umverteilungsprozesse zu optimieren. Aufgeladen werden sie ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen. In der Nähe von Gewässern, in Parkanlagen und an anderen sensiblen Orten sind Verbotszonen eingerichtet, in denen die Gefährte nicht geparkt werden können.
Im Februar organisierte die Stadt ein Treffen der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, einem stark seheingeschränkten Bürger und Vertretern der Sharing-Anbieter. Neben dem Erfahrungsaustausch lag ein Fokus auf gemeinsamen Lösungsansätzen im Umgang mit E-Scootern. Eine Sicherheitskampagne ist in Vorbereitung und soll Nutzer sensibilisieren. „Runde eine Beschwerde pro Woche“, erreiche die Stadt im Durchschnitt pro Woche, sagt Sprecher Benedikt Bungarten. „Meist wegen falsch abgestellter Leih-Fahrzeuge.“
Klare Regeln in Bezug auf E-Scooter haben auch die Verkehrsbetriebe in der Region aufgestellt. Seit dem 1. März dürfen die Fahrzeuge nicht mehr in den Bahnen der Linie 66 sowie in anderen Stadtbahnen der Bonner Stadtwerke mitgenommen werden. Das gilt auch in den Bussen der RSVG, wie Sprecherin Melanie Matyschok bestätigt: „E-Scooter sind in all unseren Bussen tabu.“