Rhein-Sieg-Kreis – Als „Gärten des Grauens“ sind sie im Buch und den sozialen Medien Gegenstand satirischer Betrachtung mit Unterhaltungswert. Tatsächlich aber betrachten Stadtplaner und Klimaforscher die so genannten Schottergärten als echtes Problem, das unter anderem das Stadtklima weiter aufheizt. Hier kann Wasser nicht versickern, Insekten finden keine Nahrung. Nun hat die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) angekündigt, die Bestimmungen zu verschärfen. Wie gehen die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis damit um? Wir haben uns umgehört.
Troisdorf
Zwei Wege beschreitet die Stadt Troisdorf: Über das Förderprogramm Klimafolgenanpassung bezuschusst die Stadt die Entsiegelung von Flächen und Beseitigung von Schottergärten mit bis zu 15 Euro je Quadratmeter.
Zudem hat der Stadtentwicklungsausschuss im März 2021 die Verwaltung beauftragt, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein Verbot der Versiegelung und die Pflicht zur Dachbegrünung zu erwägen. Es könnten bei der Neuaufstellung von derartigen Plänen Schottergärten verboten werden, erklärte Ulrike Tesch, die Leiterin des städtischen Amts für Umwelt und Klimaschutz. Eine Möglichkeit, die seitens der Stadtplaner bereits genutzt werde.
Bestehende Schottergärten durch eine Satzung zu verbieten hält man in Troisdorf dagegen nicht für sinnvoll. Aufklärung und Information seien langfristig erfolgreicher als Verbote, deren Durchsetzung noch dazu erheblichen Aufwand mit sich bringe.
Sankt Augustin
Im Februar hat die Stadt unter dem Motto „Grün statt Grau“ einen Wettbewerb angekündigt: „ein Zeichen gegen Schottergärten und versiegelte Flächen vor Gebäuden“. Die Wettbewerbsbeiträge werden im kommenden Jahr ausgewertet.
Die Stadt erhielt im Jahr 2020 als eine von 15 Kommunen bundesweit das Siegel „Stadtgrün naturnah“ in Silber für blühende Ortsränder, Ackerkräuter auf dem Friedhof und die Förderung von Gründächern.
Hennef
Nach Bauplanungsrecht kann eine Kommune durch Festsetzungen in Bebauungsplänen eine Verschotterung von Vorgärten ausschließen. „Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Hennef regelmäßig Gebrauch“, teilt Stadtsprecherin Mira Steffan auf Anfrage mit. Entsprechende Festsetzungen fänden sich in zahlreichen Bebauungsplänen und Innen-/Außensatzungen.
In Baugenehmigungsverfahren werde grundsätzlich ein Bepflanzungsplan gefordert, „um sicherzustellen, dass befestige Flächen möglichst auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden“.
Windeck
Bebauungspläne hält der Windecker Beigeordneter Thomas Becher für wirkungsvolle Mittel, um Schottergärten zu verhindern. Bei neuen Plänen wie im Rosbacher Siegbogen werde dieser Weg beschritten.
Andere Instrumente würden noch geprüft. Ob es sinnvoll ist, alte Bebauungspläne wegen des Themas zu ändern, bezweifelt Becher.
Königswinter
Seit Juli 2021 hat die Stadt Königswinter eine Vorgartensatzung, wonach höchstens 50 Prozent eines Vorgartens beispielsweise mit Pflaster, Steinen oder Schotter versiegelt werden dürfen, bei Doppel- und Reihenhäusern bis zu 70 Prozent.
„Damit greifen wir in die Planung ein, das findet nicht jeder gut“, sagt der Technische Dezernent Theo Krämer. Einige wenige Bauherren hätten kein Verständnis für die Vorgaben, die meisten kämen aber gut damit zurecht.
Inzwischen denke die Kommunalpolitik aber über eine Nachjustierung und ein Schärfen der Vorgartensatzung nach. So gibt es Überlegungen, im Sinne der Gleichbehandlung auch für Mehrfamilienhäuser die 70-Prozent-Regelung zu ermöglichen. Nach Einschätzung von Theo Krämer ist die Vorgartensatzung ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz. Die Regelungen würden im ländlichen Raum indes weniger kritisch gesehen als in Ballungsräumen wie etwa Bonn.
Bad Honnef
„Die an solchen Stellen eigentlich unnötige Versiegelung von Vorgärten haben wir im Blick, und die Verwaltung arbeitet derzeit an der Vorbereitung einer Vorgarten- und Freiflächensatzung“, teilte auf Anfrage Klaus Linnig mit, Leiter des Bad Honnefer Bürgermeisterbüros. „Wir prüfen derzeit rechtlich und planerisch, wie zum Beispiel Vorgärten und private Freiflächen sinnvoll, ausgewogen und rechtssicher durch eine solche Satzung mit dem Ziel einer besseren Klimafolgenanpassung erfasst und geregelt werden können.“ Wann diese Entwürfe den städtischen Gremien vorgelegt werden können, sei offen.
Linnig verweist zudem auf die Landesbauordnung, die heute schon vorsehe, dass Vorgärten beziehungsweise nicht bebaute Grundstücksflächen versickerungsfähig und gärtnerisch gestaltet sein müssten. Diese Definition sei aber zu diffus. Linnig: „Neue Vorgaben des Landes, die uns da auf Ebene einer übergeordneten Rechtslage mehr Steuerungsmöglichkeiten geben würden, wären bei der Umsetzung sehr hilfreich.“