Siegburg – Für fünf Euro einen Zwanziger zu kaufen, das klingt nach einem guten Geschäft. Doch der Erwerb von sechs falschen Geldscheinen kam einen 23-Jährigen teuer zu stehen. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Eine recht glimpfliche Strafe, ist doch Geldfälschung, wozu auch der Besitz und das Inverkehrbringen von Blüten gehört, ein Verbrechenstatbestand.
Darauf wies der Vorsitzende Richter Herbert Prümper hin. In diesem Fall sei indes der immaterielle Schaden höher als der materielle: „Es geht auch um das Vertrauen in die Echtheit des im Umlauf befindlichen Zahlungsmittels.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Angeklagte habe schon bei der Polizei umfassend gestanden, zudem sei der Deal ein Zuschussgeschäft gewesen. Er habe nur mit einem der Zwanziger eine Kleinigkeit gekauft und das Wechselgeld kassiert. Beim zweiten Versuch flog er auf. Auch seinen Plan, die Scheine pro Stück für zehn Euro zu verhökern, setzte er nach eigenen Aussagen nicht um.
Die Blüten hatte er im Dezember 2020 von Bekannten gekauft. „Eine Dummheit.“ Mittlerweile habe er sich von diesen falschen Freunden losgesagt, er sei umgezogen und arbeite in einem Friseursalon, wenn auch als ungelernte Kraft: „Ich bin erwachsen geworden.“
Der Tagessatz
Zahl der Tagessätze unabhängig vom Einkommen
Ob Bundesliga-Profi oder Friseur, vor Gericht sind alle gleich. Das zeigt sich bei Geldstrafen an der Zahl der Tagessätze: Beide würden zum Beispiel für die jetzt verhandelte Geldfälschung mit 150 Tagessätzen bestraft – und müssten, wenn sie die Strafe nicht bezahlten, jeweils fünf Monate im Gefängnis absitzen. (coh)
Einkommen bestimmt Höhe der Tagessätze
Die Höhe der Tagessätze richtet sich aber nach dem Einkommen. Verdient zum Beispiel der Minijobber nur 500 Euro, liegt die Tagessatzhöhe bei 16 Euro, 500 wird durch einen Durchschnittsmonat mit 30 Tagen geteilt.
150 mal 16 sind 2400 Euro. Bei einem Fußballstar mit einem Monatssalär von einer Million Euro läge sie bei 33.333 Euro. Ergibt bei 150 Tagessätzen eine Geldstrafe von fünf Millionen Euro. Das Urteil soll spürbar sein, aber bezahlbar. (coh)
Die Staatsanwaltschaft hatte für den minderschweren Fall eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gefordert, der Verteidiger dafür plädiert, diese in eine Geldstrafe umzuwandeln. Dem folgte das Schöffengericht und verhängte 150 Tagessätze à 16 Euro, was einer Haftstrafe von fünf Monaten entspricht. Die Summe von 2400 Euro kann der Friseur, der geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft ist und derzeit noch weitere eine Geldstrafe abträgt, in Raten abbezahlen.