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Schulministerin empfiehlt Schutzmaske und Test zu Hause

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Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller empfiehlt, im neuen Schuljahr freiwillig in den Klassen und sonstigen Innenräumen Corona-Schutzmasken zu tragen. Außerdem sollen sich die Schüler bei entsprechenden Symptomen zu Hause testen. Beides sei jedoch nicht verpflichtend, erläuterte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Düsseldorf. Dafür müsste das Bundesinfektionsschutzgesetz geändert werden. Im Folgenden die wichtigsten Regelungen in NRW, die vor allem auf Eigenverantwortung setzen.

Maske:Empfohlen wird, in den Innenräumen der Schulen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Maskenpflicht könne „weder durch den Beschluss der Schulkonferenz herbeigeführt werden noch ist das Hausrecht der Schulträger hierzu eine geeignete Rechtsgrundlage”, heißt es im neuen „Handlungskonzept Corona”. Dies gelte gleichermaßen für Ersatzschulen. Für alle am Schulleben Beteiligten würden über die kommunalen Träger weiter Masken zur Verfügung gestellt, sagte Feller.

Tests:Das Land lässt über die Schulen Antigenselbsttests für die Kinder und Jugendlichen sowie das Schulpersonal austeilen. Die Tests sollen vor dem Weg in die Schule zu Hause durchgeführt werden bei Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen.

Alles zum Thema Jochen Ott

Schulbeginn:Am ersten Schultag nach den Sommerferien - also am 10. August oder einen Tag später für Erstklässler - erhalten alle Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Dazu werden alle rund 5500 Schulen in NRW zwischen dem 1. und dem 8. August beliefert. Im Anschluss könnten die Schulen bedarfsgemäß ordern, sagte Feller. In einem Begleiterlass heißt es, es sei von einem monatlichen Bedarf von fünf Tests pro Person auszugehen. Mehr sollten zu Hause auch nicht auf Vorrat gehalten werden. Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) hält wenigstens zwei Tests pro Woche für angemessen.

Lehrerbefugnisse: Treten Symptome erst in der Schule auf und liegt kein aktueller negativer Befund vor, soll in der Schule getestet werden. Allerdings könne kein Lehrer einen solchen Test erzwingen, erklärte Feller. Schulleiter seien „bei Gefahr im Verzug” befugt, Schüler vorläufig vom Unterricht auszuschließen, erläuterte das Ministerium.

Positives Ergebnis:Positive Selbsttests müssen durch Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Sind auch diese positiv, besteht für Schüler, Lehr- und Betreuungskräfte die Verpflichtung, „sich unverzüglich auf direktem Weg in die Isolierung zu begeben”. Diese endet grundsätzlich nach zehn Tagen oder bei früherem Negativtest schon nach fünf Tagen. Kontaktpersonen - etwa Sitznachbarn - können die Schule weiterhin besuchen. Bei schweren Erkältungssymptomen sei ein Schulbesuch aber - selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests - nicht sinnvoll, heißt es im Corona-Konzept.

Luftfilter:Das Kommunalministerium setze das Förderprogrammen für Luftreinigungsgeräte fort, sagte Feller. Außerdem sollten darüber auch CO2-Messgeräten finanziert werden. „CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen”, heißt es im Leitfaden. Der Expertenrat der Bundesregierung empfehle diese Geräte. Regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume bleibe aber unverzichtbar. Darüber hinaus wird empfohlen, an bewährten einfachen Schutzmaßnahmen festzuhalten, etwa Sicherheitsabstände und regelmäßiges Händewaschen.

Eigenverantwortung: Bei der Organisation des Unterrichtsbetriebs räumen wir den Schulen Freiräume ein, wenn es pandemiebedingt zu vermehrten Personalausfallen kommt”, sagte Feller. „Wir geben den Schulen möglichst viel Beinfreiheit.” Dabei gebe es zwei Grenzen: „Die Schulen müssen offen bleiben und die Stundentafel darf nicht angefasst werden - zumindest nicht, ohne mit uns gesprochen zu haben.” Der Philologenverband und der Verband Lehrer NRW begrüßten den kooperativen Kommunikationsstil der neuen Ministerin. Sie forderten aber bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lehrer für die Schulen.

Schulbus:Für den Schülertransport in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln schreibt die Coronaschutzverordnung eine Maskenpflicht vor.

Rechtsrahmen: In den nächsten Wochen sollten die Bezirksregierungen die Schulen bei ihrem Corona-Kurs unterstützen, sagte Feller. Mit diesen Erfahrungen und bei einer möglichen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, über die nach der Sommerpause beraten werde, könne der Handlungsrahmen noch vor den Herbstferien angepasst werden. Der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau kritisierte, dass der Bund den Ländern nicht vor dem Schulstart weitere Handlungsoptionen ermöglicht habe. Auch Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer wünscht sich, die Möglichkeit, in einer zugespitzten Infektionslage wieder zu einer Maskenpflicht zurückkehren zu können.

Oppositionsreaktionen:Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP begrüßten den Leitfaden im Grundsatz. Der schulpolitische Sprecher der FDP, Andreas Pinkwart, sprach von einem „pragmatischen Corona-Kurs”. Die SPD vermisst allerdings verbindliche Stufenpläne für die Schulen. „Die Bezirksregierungen bleiben hier weiterhin ein Nadelöhr”, kritisierte Vizefraktionschef Jochen Ott. „Das halten wir für einen Nachteil, wenn es darum gehen muss, schnell umsetzbare und flexible Lösungen vor Ort zu finden.”

© dpa-infocom, dpa:220728-99-185485/4 (dpa/lnw)