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Corona-ImpfstatusWas dürfen Arbeitgeber fragen und was nicht?

Lesezeit 4 Minuten
Impfabfrage

Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Berlin – Geimpft oder genesen? Darauf müssen Beschäftigte in Deutschland Chefinnen und Chefs bislang nur in Ausnahmefällen antworten - zum Leidwesen von Arbeitgebern, die das gerne ändern würden. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte nun bald kommen. Aus Sicht von Kritikern birgt sie allerdings einige Risiken.

Worum geht es bei der Impf-Auskunftspflicht?

Bislang steht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland weitgehend frei, ihrem Arbeitgeber zu verraten, ob sie geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind. Er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montagabend bei „Hart aber fair“. Er sei hin und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, so Spahn weiter - er selber tendiere „zunehmend zu ja“, vor allem mit Blick auf eine zeitlich befristete Regelung.

Alles zum Thema Hart aber fair

Warum wollen Arbeitgeber die Impf-Auskunftspflicht?

Welches Gesetz gemeint ist, ist unklar. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte am Montagmittag eine entsprechende Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ins Spiel gebracht. Dem erteilte Arbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag eine Absage. „Die Frage, ob Arbeitgeber das Recht bekommen sollen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfahren, muss der dafür zuständige Bundesgesundheitsminister mit einem sauberen Rechtsvorschlag klären,“ sagte Heil (SPD) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Denkbar ist eine Verankerung einer Art Auskunftspflicht im Infektionsschutzgesetz.

Gibt es zur Impf-Auskunft bereits Vorgaben?

Während im Ausland - etwa in den USA - Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, sind die Vorgaben in Deutschland streng: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Arbeitgebern Fragen nach dem Impfstatus nur im Fall von Gesundheitsberufen, wenn Beschäftigte mit besonders gefährdeten Personen engen Kontakt haben. Ansonsten gilt hierzulande, dass der Gesundheitsstatus von Beschäftigten Arbeitgeber „in 99 Prozent der Fälle“ nichts angeht, wie der Rechtsanwalt Arndt Kempgens dem RND sagte.

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Was genau soll sich ändern?

Während der Pandemie seien Arbeitgeber allerdings zu Schutzmaßnahmen verpflichtet, erklärte Kempgens weiter. Diese könnten, wie auch Dulger betont hatte, mit Informationen zum Impfstatus der Beschäftigten besser geplant werden. Nur dürfen Arbeitgeber diese Informationen bislang lediglich bei Zugangskontrollen zum Betrieb erheben, nicht aber speichern. „Das scheitert an Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Schließlich geht es um höchstsensible Informationen, aus denen immer auch Nachteile für Beschäftigte entstehen können“, so Kempgens.

Birgt die Impf-Auskunft Risiken für Beschäftigte?

Es ist nicht undenkbar, dass der Impfstatus Arbeitgebern Aufschluss darüber gibt, ob Beschäftigte etwa unter Vorerkrankungen leiden oder andere gesundheitliche Probleme haben. Dementsprechend vehement wendet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen eine Auskunftspflicht, von einem „No-Go“ sprach DGB-Vorständin Anja Piel am Dienstag. „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren“, teilte Piel mit.

Drohen Ungeimpften Nachteile?

Solange wie es keine generelle gesetzliche Impfpflicht gibt, müssen Ungeimpfte auf Arbeit nicht mit zusätzlichen Einschränkungen rechnen - sofern sie sich auf Aufforderung des Arbeitgebers testen lassen, wie Kempgens erläuterte. „Aber wer Auskünfte über den Impfstatus verweigert und Tests ablehnt, hat meiner Meinung nach keinen Anspruch aufs Gehalt, wenn der Betrieb sich für die 3G-Regelung entscheidet und Homeoffice nicht möglich ist“.

Eine Blaupause dafür könnten die jetzigen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus Risikogebieten bieten. Diese haben keinen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat. „Das lässt sich aus meiner Sicht auf Arbeitsverhältnisse übertragen, ist aber sehr umstritten - auch weil es eine Art Impfflicht durch die Hintertür sein könnte“, sagte Kempgens.

Was gilt bislang für Ungeimpfte Beschäftigte?

Bislang haben Arbeitgeber keine Möglichkeit, Antworten nach dem Impfstatus zu erzwingen. „Wohl aber dürfen sie nur Getestete, Geimpfte und Genesene ins Unternehmen einlassen und das auch kontrollieren“, sagte Kempgens. Ansonsten gilt bislang, dass Impfungen eine persönliche Entscheidung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind - und das aus dieser Entscheidung keine Nachteile resultieren dürfen, wie der DGB betont.