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InfektionsschutzgesetzBundeszentrale weist Vergleiche mit Ermächtigungsgesetz zurück

Lesezeit 2 Minuten
Bundestag dpa

Blick in den Bundestag: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spricht über das Infektionsschutzgesetz.

Berlin – Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hat Versuche von Kritikern des neuen Infektionsschutzgesetzes, es mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 gleich zu setzen, energisch zurück gewiesen. „Wer das Infektionsschutzgesetz als ,Ermächtigungsgesetz‘ diffamiert, dem mangelt es nicht an politischer Bildung“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Im Gegenteil: Diese Personen versuchen gezielt, politische Prozesse zu kapern, die Demokratie zu desavouieren und auf diese Weise eine eigene Agenda durchzusetzen. Politische Bildung muss sich dem entgegenstellen, indem sie Menschen befähigt, die Wirkmächtigkeit von Sprache und die dahinter stehenden Interessen zu erkennen und falsche Analogien zu dekonstruieren.“

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Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung

Krüger sagte weiter, bei der Debatte und der Abstimmung im Reichstag am 23. März 1933 über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ , also dem „Ermächtigungsgesetz“, seien alle 84 Abgeordneten der KPD bereits inhaftiert oder geflohen gewesen. Gleiches gelte für 26 SPD-Abgeordnete, die verbliebene Fraktion der SPD habe trotz aller Einschüchterungen mutig dagegen gestimmt.

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Abschaffung der Republik

Die Oppositionsparteien im Bundestag seien demgegenüber selbstverständlich nicht nur anwesend, sondern verfügten überdies über alle Rechte. Ziel des Ermächtigungsgesetzes sei schließlich die Abschaffung der Republik gewesen, Ziel des Infektionsschutzgesetzes sei der Schutz von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat für die Dauer einer Jahrhundertpandemie.

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Der Präsident der Bundeszentrale betonte: „Das Infektionsschutzgesetz stellt die geltenden Verordnungen zur Bekämpfung der Pandemie auf eine verfassungskonforme Grundlage. Unser Parlament ist auch morgen noch uneingeschränkt handlungsfähig und kann das Infektionsschutzgesetz jederzeit wieder aufheben.“

Der Reichstag habe hingegen nach dem Ermächtigungsgesetz bis 1942 nur noch 19. Mal und anschließend bis 1945 gar nicht mehr getagt. Es sei ein Scheinparlament gewesen, in dem nur insgesamt sieben Gesetze beschlossen worden seien, gegenüber fast 1000 Gesetzen, die von der Reichsregierung verfügt wurden.

Am Mittwoch hatten mehrere tausend Menschen am Bundestag gegen das Infektionsschutzgesetz demonstriert und dabei eine Parallele zwischen Infektionsschutzgesetz und Ermächtigungsgesetz gezogen. (RND)