Dem 1. FC Köln droht eine Transfersperre für die beiden anstehenden Transferphasen. Hintergrund ist die Verpflichtung von U19-Stürmer Jaka Cuber Potocnik.
Ärger um U19-SpielerFifa verhängt Transfersperre gegen 1. FC Köln – Verein geht in Berufung
Am Geißbockheim brach am Mittwoch plötzliche Betriebsamkeit aus. Der Ursprung lag am Sitz des Fußball-Weltverbands (Fifa) in Zürich, wo die Richter ein Urteil gesprochen hatten, das den 1. FC Köln empfindlich träfe, sollte es in Kraft treten. Demnach soll der FC rund um die Verpflichtung des slowenischen Stürmertalents Jaka Cuber Potocnik (17) gegen Transfer-Vorschriften verstoßen haben. Die Sanktionen: eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro, zu zahlen an Potocniks ehemaligen Klub Olimpija Ljubljana sowie eine viermonatige Sperre gegen den Spieler.
Was jedoch deutlich schwerer wiegt: Dem Urteil nach soll es dem 1. FC Köln in den kommenden zwei Transferperioden verboten sein, Spieler zu verpflichten. Der 1. FC Köln hat den Urteilsspruch am Mittwochabend bestätigt und angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Urteil wäre schwerer Rückschlag für den 1. FC Köln
Sieben Verträge laufen im kommenden Sommer bei den Kölnern aus, der Kader sollte in den kommenden beiden Transferphasen deutlich umgebaut werden, zudem wird womöglich Ersatz benötigt für die abwanderungswilligen Leistungsträger Ellyes Skhiri oder Jonas Hector. Diese Pläne müssten vorerst ruhen, was ein schwerer Rückschlag wäre für die Ambitionen des Kölner Sportchefs Christian Keller.
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Was machen die FC-Nachwuchs-Meister von 2019 heute?
Der FC hatte Potocnik im Januar 2022 unter Vertrag genommen. Der Angreifer spielt derzeit in der A-Jugend des Klubs und hat in 13 Saisonspielen 13 Tore erzielt. Im Alter von 16 Jahren war Potocnik Kölner Scouts wegen seiner Kombination aus 1,89 Metern Körpergröße und feiner Ballbehandlung aufgefallen. Die Kölner Verantwortlichen holten den Spieler daraufhin nach Köln, ohne eine Ablöse zu zahlen, weil Potocnik seinen Vertrag bei Ljubljana zuvor gekündigt hatte. Potocniks Ex-Klub Olimpija reichte daraufhin Klage ein. Der Spieler habe ohne triftigen Grund gekündigt.
Ein solcher Sachverhalt und der Umgang damit wird in den Transferregeln der Fifa behandelt: Demnach wird „bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass ein Verein, der einen Berufsspieler unter Vertrag genommen hat, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund gekündigt hat, diesen Berufsspieler zu einem Vertragsbruch veranlasst hat“. Der 1. FC Köln gilt also als Anstifter.
Die nun verhängten Sanktionen sind ebenfalls in den Regularien des Weltverbands festgelegt. „Der Verein darf für zwei aufeinanderfolgende vollständige Registrierungszeiträume keine neuen Spieler auf nationaler oder internationaler Ebene registrieren. Der Verein kann erst ab der nächsten Registrierungsperiode, die auf die vollständige Verbüßung der betreffenden sportlichen Sanktion folgt, neue Spieler im In- oder Ausland registrieren lassen“, heißt es da.
Die ursprünglichen Forderungen waren deutlich höher. Den Slowenen habe für den Spieler ein Vertragsangebot von Dinamo Zagreb über 2,5 Millionen Euro vorgelegen. Diese Summe forderte man zunächst von den Kölnern. Dem Vorwurf, der FC habe Potocnik zur Kündigung angestiftet, stimmte die Fifa nun zu. Allerdings verhängte sie nur die Geldstrafe von 54.000 Euro.
Hinzu kommt noch eine viermonatige Spielsperre gegen Potocnik, was ebenfalls brutal wäre angesichts des ambitionierten Programms der Kölner A-Jugend: Im Halbfinale um den DFB-Pokal der A-Junioren treffen die Kölner bereits am Sonntag auf Hertha BSC. Außerdem steht Köln im Halbfinale um die deutsche A-Junioren-Meisterschaft. Ohne Potocnik würde sich die Doublechance des FC deutlich reduzieren.
Transfersperre dürfte auch die Profiabteilung betreffen
Ob die Transfersperre nur für das Kölner Nachwuchs-Leistungszentrum gilt, stand zunächst infrage. Seit 2002 ist der Profifußballbereich (Erste Mannschaft, U21, U19 und U17) in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ausgegliedert, daher spräche vieles dafür, dass die Strafe wegen eines für den Leistungsbereich der Nachwuchsabteilung getätigten Transfers auch die Profimannschaft beträfe.
Im Januar hatte Olimpija Klage eingereicht. Demnach habe Potocnik im Juni 2021 einen Dreijahresvertrag geschlossen, unterschrieben hatten Potocnik und seine Mutter. Im Januar darauf habe sich die Mutter laut Klageschrift per Mail beim Verein beschwert und angegeben, ihrem Sohn gegenüber würden Absprachen nicht eingehalten. Darunter die Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie die Arbeit mit einem persönlichen Fitnesstrainer.
Klage im vergangenen Januar
Eine Woche später meldete sich Potocniks Mutter erneut bei Olimpija, diesmal mit der sofortigen Kündigung. Bereits am nächsten Tag meldete der 1. FC Köln die Verpflichtung des Stürmertalents. Nach einem Bericht der „Sport Bild“ sollen im vergangenen Sommer Verhandlungen in der Angelegenheit im Geißbockheim stattgefunden haben. Olimpijas Eigner, der Münchner Immobilien-Unternehmer Adam Delius, sei in Begleitung eines Anwalts beim FC vorstellig geworden. Christian Keller soll demnach angeboten haben, neben einer Ausbildungsentschädigung 100 000 Euro Ablöse für den Spieler zu bezahlen. Die Summe sei, gaben die Kölner damals an, in Potocniks Vertrag vermerkt gewesen sein, sollte es zu einem Wechsel kommen.
Verpflichtung ohne amtierenden Sportchef
Ein wenig überraschend kam, dass die Kölner am Mittwochnachmittag keine sofortige Reaktion auf das Urteil veröffentlichten, das zwar am 1. Februar gefällt, dem Klub aber erst am Mittwoch zugestellt worden war. Zwar hatte es eine Klage, einen Austausch im Geißbockheim sowie Schriftwechsel mit der Fifa gegeben. Doch für den Fall eines Urteils im Sinne der Gegenseite gab es offenbar keinen Schriftsatz, mit dem man an die Öffentlichkeit gehen und ein Eilverfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) hätte anstreben können.
Erst um 20.18 Uhr am Mittwochabend verbreitete der Klub eine Information an die Medien – mit dem erwarteten Inhalt: Man werde beim internationalen Sportgerichtshof Berufung einlegen. „Zudem wird beantragt, die Strafen bis zum endgültigen Urteil vorläufig auszusetzen.“
Als der FC im Januar 2022 Potocnik verpflichtete, amtierten Philipp Türoff und Alexander Wehrle als Geschäftsführer. Nach der Entlassung von Sportchef Horst Heldt hatte Jörg Jakobs kommissarisch die sportlichen Geschicke verantwortet. Christian Keller hatte erst im April 2022 übernommen. Wehrle ist zwar mittlerweile beim VfB Stuttgart. Doch würde er wie Türoff haften, sollte die Berufung schiefgehen – und der 1. FC Köln aus Potocniks Verpflichtung den nun zu befürchtenden Schadendavontragen.