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Fifa-Niederlage im „Fall Diarra“1. FC Köln erwägt Schadenersatzansprüche nach neuem Urteil

Lesezeit 3 Minuten
Beschäftigt sich auch nach dem Fifa-Urteil intensiv mit dem Fall des FC-Talents Jaka Cuber Potocnik: FC-Geschäftsführer Christian Keller

Beschäftigt sich auch nach dem Fifa-Urteil intensiv mit dem Fall des FC-Talents Jaka Cuber Potocnik: FC-Geschäftsführer Christian Keller

Das höchste europäische Gericht urteilt, dass Transfervorschriften der Fifa gegen „Unionsrecht verstoßen“. Der „Fall Potocnik“ ist ähnlich gelagert.

Im Streit um Transferregeln der Fifa für Fußballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. Der Verband war um eine Stellungnahme angefragt.

Möglicherweise hat das Urteil auch Auswirkungen auf den 1. FC Köln, gegen den im Fall Jaka Cuber Potocnik bekanntlich eine Transfersperre verhängt worden war. Lässts der Bundesliga-Absteiger nun Schadensersatzansprüche überprüfen?

Dies jedenfalls deutete FC-Geschäftsführer Christian Keller am Samstagnachmittag nach dem Kölner 2:0-Erfolg gegen den SSV Ulm an. „Es könnte schon sein, dass ein Schadenersatzanspruch besteht. Da überlegen wir uns, was wir machen“, so Keller.

Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften.

EuGH: Bestimmungen verstoßen gegen das Unionsrecht

Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er rügte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.

Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine „mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.

Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.

FC müsste nachweisen, dass ihm durch Sperre kausaler Schaden entstanden ist

Für den 1. FC Köln kommt das Urteil nicht überraschend, er hat vielmehr mit diesem gerechnet. Aber tangiert es den Bundesliga-Absteiger tatsächlich? Denn der „Fall Diarra“ und die „Causa Jaka Cuber Potocnik“, die zur Fifa-Transfersperre für den FC führte, sind auf den ersten Blick relativ ähnlich gelagert. Mit dem Unterschied, dass Diarra seinen Vertrag wohl auf Eigeninitiative gekündigt hatte, ohne bereits einen neuen Verein zu haben. Bei Potocnik hingegen dürfte inzwischen klar sein, dass es Kontakt zwischen dem FC und ihm bereits im Herbst 2021 gegeben hatte.

Was könnte der FC jetzt tun? Das EuGH-Urteil kommt für den Zweitligisten zu spät. Denn die Transfersperre hat der Klub bereits abgesessen, er durfte bekanntlich zwei Transferperioden keine Spieler registrieren. Der FC hatte sich zudem entschieden, gegen das Cas-Urteil nicht mehr vorzugehen, was nur durch Anrufungen des Schweizer Bundesgerichtes möglich gewesen wäre.

Die Entscheidung wurde damit bestandskräftig. Dennoch könnte der FC nach dem EuGH-Urteil prüfen, ob es für ihn noch Sinn macht, die Fifa auf Schadenersatz zu verklagen. Doch diese Klage wäre kein Selbstläufer. Vor allem müsste der FC nachweisen, dass ihm durch die Transfersperre ein kausaler Schaden entstanden ist. Er müsste einen konkreten Schaden benennen und beweisen, dass er wegen der Transfersperre abgestiegen ist – was kaum möglich sein dürfte. (mit dpa)