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Kommentar zu TransferklauselnLasst sie spielen

Lesezeit 2 Minuten
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Bot ein gelungenes Debüt für den 1. FC Köln: Mark Uth

  1. In diesem Winter sind gleich mehrere Spieler verliehen worden, die nun nicht gegen ihren Stammverein spielen sollen.
  2. Solche Klauseln sind nicht schlau, sondern ein Zeichen von Schwäche.
  3. Kein Profi sollte in der Ausübung seines Jobs eingeschränkt werden.

Köln – Gentlemen’s Agreements im Profifußball sind schwer in Mode. Doch derartige Vereinbarungen, selbst wenn sie in ein Vertragswerk aufgenommen sind, bedeuten nicht viel. Eine Klausel, die einen Profifußballer in der Ausübung seines Berufs einschränkt, würde vor Gericht womöglich keinen Bestand haben.

Anstand steht in Frage

Allerdings stünde der Anstand der vertragsbrüchigen Partei in Frage: Sich einen Spieler auszuleihen, im Vertrag zu vereinbaren, dass er gegen den abgebenden Verein nicht spielt, um ihn am Ende dann doch einzusetzen – wer würde anschließend mit einem solchen Managerkollegen noch einen Vertrag schließen?

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Abgesehen von der Rechtmäßigkeit stellt sich jedoch die Frage, ob es unter Sportsleuten überhaupt redlich ist, dem Gegner den Einsatz eines Spielers zu verbieten, den man selbst nicht mehr zu brauchen glaubt. Ist es die Angst vor den eigenen Fans, die einem vorwerfen könnten, man habe den Falschen abgegeben? Oder die Sorge der Manager davor, die eigene Fehlbarkeit präsentiert zu bekommen, weil der Spieler im fremden Team besser funktioniert als im eigenen? Will man gar den Trainer schützen, der falsch auf- oder eingestellt hat?

Wie steht es überhaupt um das Vertrauen in die eigene Urteilskraft, wenn ein Fußballmanager einen Spieler zunächst verleiht, sich dann aber derart vor ihm fürchtet, dass er ihn vertraglich zeitweise aus dem Wettbewerb nimmt?

Unschöne Mode

Es scheint eine neue Mode zu sein: Mark Uth darf nicht für Köln gegen Schalke spielen, Hertha BSC fürchtet sich plötzlich vor Davie Selke, weil der nun im Trikot von Werder Bremen aufläuft. Und Leipzig will nicht, dass Stefan Ilsanker gegen seine alten Kollegen verteidigt. Eine solche Vereinbarung, sie ist nur dem Namen nach unter Gentlemen getroffen. Tatsächlich ist in einem solchen Fall die Wahrscheinlichkeit hoch, dass kein Managergenie am Tisch sitzt.

Sondern ein Feigling.