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Braunkohle-TagebauVorläufiger Stopp für RWE, Gnadenfrist für Lützerath

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Eckhardt Heukamp

Eckhardt Heukamp vor seinem Hof in Lützerath

Münster – Auf den Grundstücken des Landwirts Eckhardt Heukamp in der vom Braunkohle-Tagebau bedrohten Ortschaft Lützerath dürfen vorläufig keine vorbereitenden Maßnahmen für den Kohleabbau stattfinden, also weder gerodet noch Gebäude abgerissen werden.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster der RWE Power AG in einer Zwischenentscheidung mitgeteilt, die nicht angefochten werden kann.

Der Landwirt wehrt sich seit Jahren gegen die Enteignung seines denkmalgeschützten Hofs. Der Energiekonzern RWE Power hatte zugesichert, bis zum 7. Januar nichts zu unternehmen. Danach läuft das Stillhalteabkommen aus.

RWE darf auch nach Ende des Abkommens keine vollendeten Tatsachen schaffen

Bis dahin wird es in dem Rechtsstreit aber keine Entscheidung geben, weil der zuständige Berichterstatter schwer erkrankt ist und sich das Verfahren auch wegen seiner Komplexität länger hinziehen wird, teilte der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts am Montag mit.

Man habe deshalb einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, damit RWE Power nach dem 7. Januar keine vollendeten Tatsachen schaffen könne. Damit sei aber keine Vorwegnahme der Entscheidung verbunden. Wann diese fallen wird, ist noch völlig offen.

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Für den 8. Januar hatte ein Protestbündnis zu einer Demonstration gegen die Abbaggerung aufgerufen. Zur Demonstration rufen unter Anderem Fridays For Future, Alle Dörfer Bleiben, die Initiative „Lützerath Lebt“ und Greenpeace auf. Auf der Bühne soll der russische Umweltschützer Vladimir Slivyak sprechen, der für seine Arbeit dieses Jahr mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde.

Ob die Demonstration noch stattfinden wird, soll sich am Mittwoch entscheiden. "Für uns steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob wir angesichts des Corona-Geschehens überhaupt die Möglichkeit dazu haben werden", sagte Christopher Laumanns, Sprecher des Aktionsbündnisses, auf Nachfrage.

Die Fraktion der Grünen im Düsseldorfer Landtag begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Es ist eine gute Nachricht, dass sich das Oberverwaltungsgericht von Rodungsperioden und Betriebsplänen nicht unter Druck setzen und zu voreiligen Entscheidungen drängen lässt, sondern sich die Zeit für eine eingehende Prüfung des Sachverhalts nimmt", sagte Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin der Fraktion.

"Wieder einmal ist es nicht die Landesregierung von Ministerpräsident Wüst sondern ein Gericht, das den Mut hat, RWE klare Vorgaben zu machen und die Menschen so davor schützt, dass Fakten zu ihrem Nachteil geschaffen werden. RWE muss jetzt klarstellen, dass auch im Rest von Lützerath keine Abriss- oder Rodungsarbeiten vorgenommen werden, bis die Gerichtsverfahren beendet sind.“