AboAbonnieren

Provider muss Haushalt versorgenBundesnetzagentur setzt erstmals „Recht auf schnelles Internet“ durch

Lesezeit 4 Minuten
Ein LAN-Kabel steckt im DSL-Steckplatz eines WLAN-Routers. Die Bundesnetzagentur hat erstmals in Deutschland das „Recht auf schnelles Internet“ durchgesetzt. (Symbolbild)

Ein LAN-Kabel steckt im DSL-Steckplatz eines WLAN-Routers. Die Bundesnetzagentur hat erstmals in Deutschland das „Recht auf schnelles Internet“ durchgesetzt. (Symbolbild)

Das Recht auf schnelles Internet stammt noch aus der Merkel-Ära, jetzt nimmt ein niedersächsischer Haushalt die Anbieter in die Pflicht.

Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen - wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Internet: Rund 400.000 Haushalte in Deutschland sind unterversorgt

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das „Recht auf schnelles Internet“, das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. Sie haben also gar kein Netz oder nur Schneckentempo-Verbindungen.

Alles zum Thema Angela Merkel

30 Euro pro Monat erlaubt

Das Gesetz sieht vor, dass der Internetzugang „erschwinglich“ sein muss - nach den Vorstellungen der Bundesbehörde darf die Leitung nicht teurer sein als circa 30 Euro im Monat. In dem Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen. Keiner griff zu. Daraufhin erfolgte nun die Anordnung der Netzagentur, gegen die eine Klage möglich ist. Wann besagter Haushalt relativ gutes Internet bekommt, ist noch offen.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betonte, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine angemessene Versorgung habe. „Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell.“ Dieses Recht setze man jetzt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Pilotverfahren durch.

Recht auf schnelles Internet: Verbraucherschützer sind unzufrieden

Verbraucherschützer werteten die Entscheidung der Netzagentur positiv, äußerten aber auch Kritik. „Es ist grundsätzlich gut, dass eine Verpflichtung ausgesprochen und der Rechtsanspruch auf Internet genutzt wird“, sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Er bemängelte aber, dass die Behörde erst jetzt vorgehe. „Es sind mehr als zwei Jahre vergangenen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten.“

Das Mindestlevel sei zu niedrig. „10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet.“ Er hatte erwartet, dass das Mindestlevel Jahr für Jahr ansteigt. „Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht schon längst von 10 auf 15 oder 20 Megabit pro Sekunden hochgegangen ist, schließlich wird das Internet insgesamt in Deutschland immer besser.“

Auf die Nachfrage, warum das Mindestlevel noch immer nur bei 10 Megabit pro Sekunde liege, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur: „Wir evaluieren die Werte, um eine eventuelle Anpassung der Mindestversorgung vorzunehmen.“ Voraussichtlich im Herbst werden die Mindestwerte steigen, im Download dann wohl mindestens 15 Megabit pro Sekunde. Dann steigt die Zahl der Haushalte, die den Rechtsanspruch nutzen könnten.

Verbraucherschützer Flosbach ist für eine deutliche Anhebung, um den Druck auf die Internetanbieter zu erhöhen und den flächendeckenden Internetausbau anzukurbeln. „Das Recht auf Internet muss ein wirksames Werkzeug werden, um den ländlichen Raum zu stärken und auch dort Teilhabe am Digitalzeitalter zu ermöglichen.“

Nicht immer müssen die Bagger losrollen

Derzeit investiert die Internetbranche kräftig in den Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen, die sehr schnelle und stabile Verbindungen ermöglichen: 1000 Megabit pro Sekunde oder sogar noch mehr bieten diese Zugänge zum Netz. Das macht deutlich, dass die 10-Megabit-Messlatte für den Rechtsanspruch vergleichsweise niedrig angesetzt ist. Der Glasfaser-Ausbau findet allerdings vor allem dort statt, wo sich viele Häuser befinden, also in Städten oder großen Dörfern. In dünn besiedelten Gegenden lohnt sich das nicht, dort kann der Rechtsanspruch durchaus eine Hilfe sein für Bewohnerinnen und Bewohner. Genutzt wurde er aber noch nicht - das ändert sich nun.

Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht explizit auf Festnetz-Internet, vielmehr ist er technologieneutral definiert. Dadurch sollte vermieden werden, dass Bagger eine unverhältnismäßig lange Strecke graben müssen, um Internetkabel bis zu einsamen Gehöften zu verlegen. Mobilfunk, der als Festnetz-Ersatzprodukt dient, und auch Satelliten-Internet können genutzt werden, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.

Wer auf dem Land lebt und dort kein gutes Festnetz-Internet bekommt, kann zum Beispiel Kunde vom Satelliteninternet-Anbieter Starlink werden. Bei dem zahlt er derzeit laut Webseite der Firma in Deutschland 225 Euro für die Hardware und eine Monatsgebühr von 50 Euro - also etwa 20 Euro mehr als er es laut Bundesnetzagentur tun müsste, um seinen Rechtsanspruch erfüllt zu sehen. (dpa)