Köln – Die Flutkatastrophe, die unzählige Häuser zerstört oder stark beschädigt hat, hat zu einer erneuten Debatte über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung geführt. Denn Unwetterschäden an Immobilien sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese gibt es in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
47 Prozent der Gebäude in NRW versichert
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Nordrhein-Westfalen 47 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert, in Rheinland-Pfalz dagegen nur 37 Prozent.Allerdings: nicht jeder kann einen solchen Schutz abschließen, etwa wenn das Haus in einer besonders gefährdeten Lage steht, beispielsweise direkt an einem Fluss. Nach Angaben des GDV trifft dies aber nur für eine geringe Zahl zu, 99 Prozent der Gebäude in Deutschland seien versicherbar. Fakt ist aber auch, dass Hausbesitzer, die bereits einen Schaden hatten, Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Versicherung zu bekommen, und wenn, dann nur zu einem hohen Preis.
Teure Policen
Darüber hinaus sind die Policen ohnehin vergleichsweise teuer. Die Zeitschrift „Finanztip“ hat beim letzten Vergleich in diesem Frühjahr Mehrkosten zwischen zehn und 35 Prozent im Vergleich zu konventionellen Gebäudeversicherungen ermittelt.
Der Preis hängt dabei ab von der Versicherungssumme, dem Wohnort, vom Ausmaß des Schadens und davon, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, was Verbraucherschützer empfehlen.
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Nun wird auf politischer Ebene diskutiert, die Elementarschadenversicherung verpflichtend zu machen. Die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren Vorstöße unternommen. Die Vorschläge waren aber an der Ablehnung der anderen Bundesländer gescheitert.