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VerspätungenFluggäste sollen mit „Flugärger-App“ bald schneller an ihr Geld kommen

Lesezeit 3 Minuten
Flugärger-App

Neue App soll Fluggästen helfen ihre Rechte durchzusetzten. (Symbolbild)

Düsseldorf – Der Eurowings-Flug EW 1915 sollte planmäßig um 13 Uhr nach München starten. Doch der Abflug verzögerte sich um 24 Minuten. Eine kleine Verspätung, die aber für zwei Fluggäste aus Düsseldorf große Auswirkungen hatte. Das Ehepaar wollte von München nach Danzig weiterfliegen. Aber weil die Umsteigezeit sehr knapp berechnet war, hatte die Anschlussmaschine nach Polen schon abgehoben. „Wir hatten Glück, dass an dem Tag überhaupt noch eine Maschine nach Danzig ging“, erzählt Wolfgang Schuldzinski. Allerdings erst um 20.19 Uhr. Ein ärgerlicher Fehlstart für den Wochenend-Trip.

Wolfgang Schuldzinski ist der Chef der Verbraucherzentrale NRW. Der Flugärger ist jetzt zwei Monate her. Nach der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung steht ihm eine Entschädigung von 250 Euro pro Person zu, weil er drei Stunden später als geplant am Ziel angekommen ist. Die Durchsetzung der Rechte fällt den meisten Passagieren schwer, weil die Fluggesellschaften kein Interesse an den Zahlungen haben und die Verspätungsopfer nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Das soll sich jetzt ändern.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale haben eine „Flugärger-App“ entwickelt, die den Flugästen helfen soll, ihre Rechte durchzusetzen. „Die gebeutelten Passagiere können mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen“, sagt NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).

Die App prüft Entschädigungsansprüche und berechnet auch gleich die Höhe. Der Clou: Der Forderungstext wird sogleich mit allen nötigen Angaben an die zuständige Airline gemailt. Anders als bei kommerziellen Angeboten müssten die Verbraucher im Erfolgsfall keine Provisionen zahlen. Kommerzielle Eintreiber berechnen bis zu 40 Prozent der Entschädigungssumme für ihre Dienste.

Dreistes Abwimmeln

Die Fluggesellschaften versuchen oftmals dreist, berechtigte Ansprüche mit dem Hinweis auf „höhere Gewalt“ abzuweisen. Dabei sind nur außergewöhnliche Weltereignisse, Vulkanausbrüche oder Streiks als „höhere Gewalt“ zu werten. Bei Verspätungen, die andere Ursachen haben, können Reisende bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro geltend machen. Personalmangel und allgemein schwierige Umstände sind kein Grund, um Regulierungen zu verweigern.

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Der Landtag hatte im Oktober 2018 auf Antrag von CDU und FDP beschlossen, das Verbraucherschutzministerium mit der Umsetzung der Flugärger-App zu betrauen. Die Entwicklung der App wurde mit 250.000 Euro vom Land NRW finanziert. Verbraucher, die trotz der App-Hilfe mit ihren Ansprüchen abblitzen, haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz Unterstützung zu finden.

Ministerin klagt gegen Vueling

Allein zwischen Januar und Ende März dieses Jahres waren rund 722.000 Flugreisende in Deutschland von Total-Ausfällen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden betroffen.

Auch Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser hat schon persönlich schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral von Fluggesellschaften gesammelt. „Ich wollte mit meinem Mann von Marbella nach Palma fliegen. Die Maschine hatte acht Stunden Verspätung, wir haben uns schwarz geärgert“, berichtet die CDU-Politikerin aus Köln. Auf die Entschädigung der spanischen Billig-Airline Vueling wartet sie bis heute. Heinen-Esser hat eine Klage eingereicht. Auf eine Entscheidung wartet sie – drei Jahre nach dem Flugärger – bis heute.