Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen die Streikpläne bei der GDL vor. Die Lokführer wollen ab Mittwoch streiken.
Eilantrag gegen GDL-PläneBahn kündigt wegen Lokführerstreik Notfahrplan an
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch bis Freitag einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. „Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit. Zugleich will die Bahn gerichtlich gegen den Streik vorgehen.
Fahrgäste seien gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Es werde deutschlandweit große Unterschiede geben, wie viele Züge im Regionalverkehr fahren könnten. „Auch im Schienengüterverkehr wird es zu massiven Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen“, hieß es in der Mitteilung.
Drohender Lokführerstreik: Deutsche Bahn kündigt Kulanzregeln an
Das Unternehmen kündigte zudem Kulanzregeln an: Alle Fahrgäste, die ihre für zwischen Mittwoch und Freitag geplante Reise wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen.
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Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken – in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
Deutsche Bahn will einstweilige Verfügung
Der Konzern kündigte an, beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung zum Stopp des Streiks zu beantragen. Nach Ansicht des Konzerns hat der Ausstand keine rechtliche Grundlage.
Mit dem Streik will die Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt die Bahn ab.
Lokführerstreik könnte erhebliche Auswirkungen haben
Bei zwei kürzeren GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen zu erwarten.
„Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. „Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.“
Bahn sieht in GDL-Genossenschaft einen Interessenkonflikt
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten.
Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt: Die GDL tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn auch vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.
Weselsky kritisierte die Klage am Sonntag als „Nebelkerze“ und wies den Vorwurf zurück. Er zeige „die Verzweiflung eines sozialfremden Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL zu eliminieren“.
Eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes könnte in einem Eilverfahren schnell ergehen. Die Richter könnten sich bereits am Montag mit der Sache befassen. (dpa)