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Größter Kölner Arbeitgeber braucht KrediteReker unterstützt Staatshilfe für Ford

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Ford-Chef Gunnar Herrmann und Oberbürgermeisterin Henriette Reker

  1. Jüngst war bekannt geworden, dass Ford staatliche Garantien in Höhe von 500 Millionen Euro bei Bund und Land beantragt hatte.
  2. Das Unternehmen äußert sich weiter nicht zu dem Vorgang, das Wirtschaftsministerium nimmt jedoch erstmals Stellung.
  3. Bürgschaften soll es aber nur unter einer Bedingung geben.

Köln – Die gerade wiedergewählte Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für staatliche Bürgschaften für den Kölner Autobauer Ford ausgesprochen. „Dies würde nicht nur für eine weitere Sicherung der Arbeitsplätze im Kölner Werk, sondern auch bei den unzähligen Zulieferern und Dienstleistern sorgen“, sagte Reker.

Jüngst war bekannt geworden, dass Ford staatliche Garantien in Höhe von 500 Millionen Euro bei Bund und Land beantragt hatte. Das Unternehmen wollte sich nicht dazu äußern. „Als größter Arbeitgeber der Privatwirtschaft in unserer Stadt sollte Ford dieselbe Unterstützung von Bund und Land erhalten wie bereits andere Großunternehmen“, forderte Reker. Köln müsse auch in Zukunft ein relevanter Automobilstandort bleiben, dem die Möglichkeit für Innovationen eröffnet werden.

Wie die gesamte Automobilindustrie durchlebt auch Ford eine der schwersten Krisen in der Geschichte der Branche. „Die Lage bei Ford ist aber im Vergleich zu anderen Herstellern kritisch zu sehen“, sagte Automobilexperte Stefan Bratzel. Dem Unternehmen gehe es in Europa nicht gut. Bei der E-Mobilität sei der Autokonzern ein Nachzügler. Die beantragten Bürgschaften könnten da eine wesentliche Hilfe für Investitionen an den deutschen Standorten Köln und Saarlouis sein.

Verwendung der Mittel nur in Deutschland

Dass Mittel aus den Bürgschaften nicht in Deutschland verwendet werden, sondern in Richtung US-Konzernmutter fließen, wollen Bund und Land unbedingt verhindern. Zwar will sich weder das Bundes- noch das NRW-Wirtschaftsministerium zum Fall Ford äußern. Allgemein heißt es aber, dass es für die strikte Verwendung der Mittel in Deutschland mehrere Verfahren gebe.

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„Eine Möglichkeit ist die streng zweckgebundene Auszahlung von verbürgten Kreditmitteln“, so ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums. Es werde also nur in dem Umfang Liquidität bereitgestellt, wie entsprechende Rechnungen vorgelegt werden, die dann dem NRW-Vorhaben zuzuordnen sein müssen.