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Strafen und KontrollenSo soll der Flughafen Köln/Bonn vor Blockaden geschützt werden

Lesezeit 5 Minuten
Ein Auto der Flughafensicherheit des Flughafen Köln-Bonn steht hinter dem Zaun des Flughafens. Die Polizei geht davon aus, dass Aktivisten der Klima-Initiative Letzte Generation durch das sichtbare Loch im Zaun auf das Gelände des Flughafens gelangt sind.

Ein Auto der Flughafensicherheit steht hinter dem Zaun des Flughafens. Die Polizei geht davon aus, dass Aktivisten der Klima-Initiative Letzte Generation durch das sichtbare Loch im Zaun auf das Flughafengelände gelangt sind.

Klimaaktivisten haben wieder den Flughafen Köln/Bonn und andere Airports lahmgelegt. Die Strafen für solche Aktionen sollen drastisch steigen.

Klimaaktivistinnen und -aktivisten der Gruppe Letzte Generation haben am Donnerstagmorgen zeitweise den Betrieb auf den Flughäfen Köln/Bonn und Nürnberg lahmgelegt. Die Unterbrechung war aber nur kurz: An beiden Flughäfen konnten jeweils nach knapp anderthalb Stunden wieder Maschinen starten und landen. Auch in Berlin und Stuttgart gab es Proteste, jedoch ohne Einschränkungen des Flugbetriebs. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den wiederholten Flugstörungen durch Klimaaktivisten.

Wer sind die Protestierenden?

Die Gruppe „Letzte Generation“ teilte mit, dass die Proteste Teil einer weltweiten Kampagne seien. Sie forderte einen Ausstiegsvertrag für fossile Brennstoffe. Sie betonte, dass Start- und Landebahnen bei den Aktionen nicht betreten worden seien. Blockiert wurden nur die Rollbahnen, also jene asphaltierten oder betonierten Wege, auf denen die Flugzeuge vom Flughafengebäude oder der Parkposition zu den eigentlichen Start- und Landebahnen fahren.

Nach Angaben der Bundespolizei Nordrhein-Westfalen klebten sich zwei Menschen fest. Insgesamt seien drei Unbefugte sowie ein Loch in dem zum Außenbereich führenden Zaun festgestellt worden. Zwei Menschen wurden nach Polizeiangaben aus Köln in Gewahrsam genommen.

Welche Auswirkungen hatte der Protest auf den Flugbetrieb?

Der Flughafen Köln/Bonn erklärte, dass sich Unbefugte am Donnerstagmorgen gegen 6 Uhr auf einem Rollweg festgeklebt hätten. Bundes- und Landespolizei sowie die Flughafenfeuerwehr und -sicherheit haben demnach sofort reagiert. Insgesamt seien acht Abflüge und acht Landungen gestrichen worden, vereinzelt sei es zu Verspätungen gekommen.

Welche anderen Flughäfen waren betroffen?

Am Nürnberger Flughafen kam es nach dessen Angaben zu sechs Verspätungen, einer Umleitung und einer Flugannullierung. Die Polizei nahm zwei Menschen fest, die sich „auf einem Rollweg zur Start- und Landebahn“ festgeklebt hatten, wie ein Sprecher sagte.

Am Flughafen Berlin-Brandenburg klebten sich zwei Menschen fest, bestätigte die Berliner Bundespolizei. Sie seien in Gewahrsam genommen worden, ihnen werde Hausfriedensbruch vorgeworfen. Der Betrieb sei zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen.

Der Stuttgarter Flughafen teilte mit, dass zwei Menschen eine Rollbahn blockiert hätten. Sie seien „umgehend von Polizei und Sicherheitspersonal aufgegriffen“ worden. Wie die Polizei Reutlingen erklärte, handelte es sich um zwei Frauen im Alter von 23 und 27 Jahren. Sie seien nach Beschädigung des Außenzauns im Bereich des Luftfrachtzentrums auf das Gelände eingedrungen.

Dort hätten sie sich auf einem Weg abseits der Start- und Landebahn festgeklebt. Die Flughafenfeuerwehr habe sie vom Asphalt gelöst, die beiden Frauen seien vorübergehend festgenommen worden. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Was ist bislang schon in ähnlicher Form geschehen?

Klimaaktivisten der Gruppe hatten bereits in den vergangenen Wochen auf mehreren Flughäfen in Deutschland demonstriert. Ende Juli war der Flugverkehr in Frankfurt am Main sogar zeitweise eingestellt worden. In der Folge wurden vor einer Woche Wohnungen von Aktivisten in Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Nötigung, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt.

Wogegen richten sich die Proteste?

Der Protest richtete sich laut „Letzter Generation“ gegen die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Benzin und Kerosin. Die Gruppe drängt auf die Abkehr von solchen Energieressourcen bis zum Jahr 2030. Die Bundesregierung solle ein internationales Abkommen ausarbeiten und unterzeichnen, welches den weltweiten Ausstieg aus den Energieträgern Öl, Gas und Kohle bis 2030 sichert.

Anfang 2024 hatte die „Letzte Generation“ zwar angekündigt, künftig auf Klebeaktionen verzichten zu wollen. Das bezog sich aber nur auf Protestaktionen wie Straßenblockaden. Gleichzeitig hatte die Gruppe betont, ihren Fokus verstärkt auf den Widerstand gegen fossile Brennstoffe zu legen.

Wie reagiert die Politik?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kritisierte die Proteste vom Donnerstag als „gefährlich und dumm“. Die „Chaoten riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern gefährden auch andere“, schrieb sie im Onlinedienst X (früher Twitter).

Für die Unionsfraktion im Bundestag erklärte deren stellvertretender Vorsitzender Ulrich Lange (CSU): „Es müssen nicht nur unsere Flughäfen besser geschützt werden, sondern es braucht auch harte und schnelle Strafen für die Klima-Kriminellen.“

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, bezeichnete die Proteste der Klimaaktivisten als einen „konzertierten Akt der kriminellen Erpressung“. Es handle sich um „Straftaten, die von der Justiz konsequent sanktioniert werden müssen“, erklärte er.

Welche Strafen drohen beim gewaltsamen Eindringen aufs Vorfeld?

„Unbefugten ist das Betreten des Sicherheitsbereichs eines Verkehrsflughafens untersagt. Wer hiergegen verstößt, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Der unbefugte Aufenthalt im gesicherten Flughafenbereich kann z. B. ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach sich ziehen“, sagte Flughafen-Sprecher Alexander Weise dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Bundesinnenministerin verwies auf die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. Kern der geplanten Reform ist die Einführung einer neuen Vorschrift, die das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gefährdet wird.

Wenn beispielsweise der Zaun eines Flughafengeländes durchtrennt und eine Startbahn blockiert wird, sollen künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Schon der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße verhängt. Das Bundeskabinett hat den verschärften Regelungen bereits zugestimmt, nun muss der Bundestag darüber abstimmen.

Wie lang ist der Zaun um den Flughafen?

Das Betriebsgelände des Flughafens Köln/Bonn ist rund 1000 Hektar groß. Es ist von einem 19 Kilometer langen Außenzaun umgeben. „Die Sicherung dieses Zauns und der Zaun selbst entsprechen allen nationalen und europäischen gesetzlichen Vorgaben“, so der Flughafensprecher.

Wie wird der Zaun überwacht?

„Die Bewachung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort unter anderem über Bestreifung und Kontrollen. Um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten und ein unbemerktes Eindringen zu verhindern, sind zusätzlich Alarmketten eingerichtet, die Polizei, Flughafenbetreiber und Flugsicherung sofort informieren, sobald es zu einer unbefugten Durchdringung des Zauns kommt“, heißt es vom Flughafen.

Gibt es Möglichkeiten, den Zaun besser zu sichern?

Das Sicherheitskonzept des Flughafens – und dazu gehört auch der Außenzaun – werde in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden weiterentwickelt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überprüft. „Inhalte des Sicherheitskonzepts und der darin enthaltenen Maßnahmen und Mechanismen sind aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich“, sagte der Sprecher.

Wann und warum wird der Flugverkehr eingestellt, wenn sich Personen auf dem Gelände unerlaubt befinden?

Der Zutritt zum luftseitigen Teil des Flughafens ist aus Sicherheitsgründen nur berechtigten Personen gestattet. „Sollten sich unbefugte Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen der Flugbetriebsflächen aufhalten, wird in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden zum Schutz von Leib und Leben der Flugbetrieb unterbrochen“, heißt es vom Flughafen.

Wer trägt die Schäden, etwa durch Verspätungen

Den Schaden durch das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich tragen aktuell Flughafenbetreiber, Airlines, Dienstleistern und Fluggäste, nicht aber die Protestierer.