Köln – Wer die Schotterwüste im eigenen Vorgarten beseitigt, wird dafür im Bezirk Rodenkirchen mit zwei der wichtigsten Währungen Kölns belohnt: Geld und Kölsch. Rund 20 Euro pro Quadratmeter sieht das städtische Programm „Grün hoch 3“ für den Rückbau von Schottergärten vor. In Rodenkirchen legt Bezirksbürgermeister und Grünen-Politiker Manfred Giesen noch ein Pittermännchen obendrauf.
Was kurios klingt, ist der Versuch gegen die sogenannten „Gärten des Grauens“ vorzugehen: Seit einigen Jahren setzen immer mehr Gartenbesitzer auf die Verschotterung von Flächen, weil sie darin eine vermeintlich pflegeleichtere Alternative zu bepflanzten Gärten sehen. Doch die Steine bringen eine Vielzahl von Problemen mit sich.
Gemeindebund setzt auf Aufklärung
Zum einen speichern sie Hitze, wodurch sich Nachbarschaften in heißen Sommermonaten noch mehr aufheizen, als es sonst der Fall wäre. Zum anderen verhindert die Versiegelung, dass Wasser im Boden versickern kann. Bei Starkregen sammelt sich das Wasser also im Kiesbett und flutet Keller, läuft in die übervolle Kanalisation. „Naturnahe Gärten bieten Flächen, auf denen Wasser versickern kann und Abkühlung. Zudem sind sie ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt“, sagt Philipp Stempel, Sprecher des Städte- und Gemeindebunds NRW, der mit verschiedenen Broschüren versucht, Kommunen eine Handhabe im Umgang mit Schottergärten mitzugeben.
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„Wir empfehlen, zunächst einmal auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen“, sagt er. „Nach einer Beratung entscheiden sich viele Menschen doch für die naturnahe Alternative. Schottergärten sind in der Anschaffung teuer und bei weitem nicht so pflegeleicht, wie man meint.“
„Grün hoch 3“ gibt es schon seit 2008
Das Kölner Programm „Grün hoch 3“ gibt es seit 2008, neben der Wiederbegrünung von versiegelten Flächen wird auch die Bepflanzung von Dach- und Fassadenflächen gefördert. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt teilte kürzlich mit, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von 600.000 Euro im vergangenen Jahr erstmals vollständig abgerufen worden seien.
Auch die Stadt Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis versucht es mit einem Förderprogramm. Hier gibt es 15 Euro für jeden Quadratmeter Schottergarten, der zurückgebaut wird. Bislang sei die Resonanz aber eher verhalten, sagt Ulrike Tesch, Leiterin des Amts für Umwelt- und Klimaschutz. „Wir haben hier kaum Geld ausgegeben – anders als bei der energetischen Förderung, wo die Nachfrage extrem hoch ist.“ Die Troisdorfer setzen daher auch auf ein anderes Instrument: Sie wollen in Bebauungsplänen künftig vermehrt Verbote von Schottergärten festsetzen. Einer dieser Pläne sei bereits rechtskräftig, so Tesch. Es bleibe abzuwarten, wie die Bauherrinnen und -herren in der Praxis mit dem Verbot umgingen.
NRW-Bauordnung ermöglicht Verbot
Kommunen haben derzeit verschiedene Möglichkeiten, rechtlich gegen Schottergärten vorzugehen. Das Thema sei „Stoff für ein langes Seminar“, so Stempel vom Gemeindebund. In der NRW-Bauordnung sei beispielsweise geregelt, dass neue Gärten wasseraufnahmefähig bleiben und begrünt werden müssten. „Die Kommunen nehmen das in die Bauleitplanung auf, bei der Abnahme überprüft die Bauaufsicht.“
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Auch das Baugesetzbuch eröffne rechtliche Grundlagen. Demnach könne eine Begrünung zum Schutz der Umwelt oder zum Schutz vor Hochwasser vorgeschrieben werden. „Dann müssen auf einem Baugrundstück Flächen freigehalten werden, auf denen Regenwasser auf natürlichem Wege versickern kann. So beugen die Kommunen Schäden durch Hochwasser und Starkregen vor.“ Das Ganze müsse aber in einem „ausgewogenen Verhältnis“ zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger stehen.
Verstöße werden kaum geahndet
Und wenn sich dann mal jemand über ein Verbot hinwegsetzt? Aktiv gehen die Kommunen offenbar kaum gegen Verstöße vor. „Rechtliche Mittel nutzen wir nicht“, sagt Tesch. „Es gibt niemanden, der rausgeht und Bescheide ausstellt.“
„Soweit ich das überschauen kann, ist das in der Praxis nur selten anzutreffen“, sagt auch Stempel. „Aber theoretisch kann bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben der Rückbau verlangt und notfalls auch ein Zwangsgeld verhängt werden.“