Berlin – Der Ruf nach einer bundesweiten Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel wird immer lauter.
Nach dem Handelsverband Deutschland forderten am Montag auch die vier großen Lebensmittelhändler - Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) - in einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker ein Ende der Zugangsbeschränkungen, die noch immer in großen Teilen des Handels gelten. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Lebensmittelhändler selbst überhaupt nicht von der 2G-Regel betroffen sind.
Gleichzeitig signalisierte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner Zweifel an der geltenden Regelung. „Ich stelle mir persönlich die Frage, ob wir wirklich auf Dauer die sehr scharfen Zutrittsbeschränkungen im Handel brauchen. Da entsteht ja ein wirtschaftlicher Schaden. Und da muss eben immer gefragt werden, ob der Schaden in einem richtigen Verhältnis steht zum zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen”, sagte er dem TV-Sender „Welt”.
Die Chefs von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Spitzenpolitiker: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten (maßgeblich Maskenpflicht und Abstandswahrung) kein Infektionsherd ist.” Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten.
Händler: Verheerende Auswirkungen auf die Innenstädte
Bei den betroffenen Händlern sorge die 2G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubt, dagegen für erhebliche Umsatz- und Ergebniseinbußen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Gefahr von tausenden Schließungen insbesondere inhabergeführter Geschäfte und verheerenden Auswirkungen auf die Innenstädte sei offensichtlich. Die Topmanager drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kundinnen und Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.”
Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken. Allerdings wurde die Regelung bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.
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