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Grün gegen HitzeStädte begrüßen schärferes Schottergärten-Verbot – Probleme in Köln

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Schottergarten

Köln – Es ist eine zweifelhafte Berühmtheit, die Schottergärten erlangt haben, werden sie nicht selten auch als „Gärten des Grauens“ bezeichnet. Schon seit Jahren versuchen Kommunen, gegen die versiegelten Flächen vorzugehen, auf denen eigentlich Grün hätte wachsen können. Denn eigentlich sind Schottergärten seit 2018 verboten, doch aus unterschiedlichen Gründen gehören sie noch immer zu vielen Ortsbildern. Das soll sich nun ändern.

Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte jüngst in der „WAZ“ angekündigt, die Landesbauordnung ändern zu wollen, damit die grauen Vorgärten verschwänden und Städte gegen die zunehmende Hitze – Schottergärten speichern Wärme sehr stark– gewappnet seien. „Es wird deshalb eine Änderung der Bauordnung geben, um das schon bestehende Verbot von Schottergärten noch einmal nachzuschärfen.“ Details zur Umsetzung sind noch nicht klar.

Probleme bei der Ausgestaltung in Köln

Umgehend hatte der nordrhein-westfälische Städtetag die Pläne begrüßt. Die stellvertretende Geschäftsführerin Verena Göppert sagte, Städte bräuchten klare Rechtsgrundlagen für mehr Grün, denn schließlich sind sie für die Umsetzung der Verbote zuständig.

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Denn die aktuelle Rechtsgrundlage ist in Köln ein Problem: In der Bauordnung ist zwar geregelt, dass alle nicht überbauten Teilflächen begrünt oder bepflanzt sein müssen, auf ihrer Grundlage kann aber keine bestimmte Qualität der Bepflanzung verlangt werden, teilt die Stadtverwaltung dieser Zeitung mit. Diese Unbestimmtheiten würden aktuell in Rechtsverfahren zu langen formaljuristischen Streitigkeiten führen.

Förderung für Renaturierung

Aus rechtlichen Gründen müssten Grundstücke also zunächst ermittelt und sehr detailliert festgestellt werden, welche Teilfläche des Grundstücks nicht der Bauordnung entspricht. Erst danach könnten entsprechende Anforderungen an den Garten in einem Ordnungsverfahren gestellt werden. Die Ressourcen dafür seien im zuständigen Bauaufsichtsamt aber derzeit nicht vorhanden, so die Stadtverwaltung. „Bisher hat die Bauaufsicht daher weder bauordnungsbehördliche Gartenkontrollen durchgeführt, noch Ordnungsverfügungen auf Umgestaltungen erlassen.“

Die Stadt setzt deshalb seit 2008 auf das Programm „Grün Hoch 3“, das neben der Wiederbegrünung von versiegelten Flächen auch die Bepflanzung von Dach- und Fassadenflächen fördert. 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten bezuschusst die Stadt dabei. Maximal 20 Euro pro Quadratmeter sind für den Rückbau und die Begrünung von Schottergärten drin. Ist die Fläche vollversiegelt, sind es 40 Euro. Inklusive Dachbegrünung liegt der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr bei maximal 20.000 Euro.

Streitfälle in Hürth

In Hürth sind nach einem Grundsatzbeschluss des Stadtrats bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne begrünte Vorgärten vorgeschrieben und die Umwandlung in Stellplätze ausgeschlossen. Doch dort habe die unklare Rechtslage in der Vergangenheit zu Streitfällen zwischen Eigentümern und der Stadtverwaltung geführt, die mitunter vor Gericht landeten, berichtet der Leitende Stadtbaudirektor Manfred Siry. Das seien etwa Fälle gewesen, in denen es in der Nachbarschaft schon Schottergärten oder Pkw-Stellplätze in den Vorgärten gab.

„Wir begrüßen es deshalb, wenn das in der Landesbauordnung jetzt klargestellt wird und wir die Möglichkeit bekommen, Schottergärten per Satzung im ganzen Stadtgebiet auszuschließen“, sagt Siry. Allerdings werde die Regelung wohl nicht bei schon bestehenden Schottergärten greifen, und davon gebe es in Hürth bereits zu viele.

Verbote in Zülpich und Mechernich

Auch Gummersbach im Oberbergischen Kreis begrüßt die Entwicklung, wie Stadtsprecher Siegfried Frank sagt. Es müsse darum gehen, dass nur noch das allernötigste auf einem Grundstück versiegelt werde. Allerdings entstehe bei der Behörde ein erhöhter Handlungsbedarf. Zudem sei unklar, wie die neuen Regeln in der Praxis anzuwenden seien und wie man sie überprüfen wolle. Gerade bei Neubauten würden Vorgärten oft erst Jahre später fertiggestellt. Allein das nachzuhalten sei ein Riesenaufwand.

In der Stadt Zülpich ist seit 2019 ist in allen neuen Bebauungsplänen die Festsetzung enthalten, dass Vorgartenflächen zu begrünen und gärtnerisch anzulegen sind. Vorgartenflächen dürfen ausdrücklich nicht mit Kies, Schotter oder vergleichbaren anorganischen Materialien überdeckt sein. „Mit dieser Festsetzung sind Schottergärten ausgeschlossen“, sagt Torsten Beulen, Sprecher der Stadt Zülpich.

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Auch in Mechernich ist das Schottergarten-Verbot in neuen Bebauungsplänen bereits umgesetzt. „Wir begrüßen das Vorhaben der Ministerin, es wird Zeit, dass da etwas passiert“, sagt Stadtplaner Thomas Schiefer. Er verweist neben der ökologischen auch auf die stadtplanerische Komponente: „Vorgärten prägen das Stadtbild, und es hat sich in den Jahren ja auch gezeigt, dass auch Schottergärten gepflegt werden müssen und anfällig für Unkrautbewuchs sind.“

In der Stadt Euskirchen wird seit 2020 in neuen Bebauungsplänen festgelegt, dass Gärten begrünt werden müssen. Versiegelt werden dürfen nur noch notwendige Flächen wie Wege oder Abstellflächen. „Für den Bestand gibt es allerdings im Moment noch keine rechtliche Handhabe“, sagt Stadt-Pressesprecher Tim Nolden.

Nicht alle für ein Verbot

In einem Projekt in Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Kreis Düren sollen im Kreis Euskirchen außerdem künftig Beratungen für Menschen angeboten werden, die ihre bestehenden Schottergärten in grüne Oasen für Insekten und Tiere umgestalten und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Die Förderung über das Leader-Programm kann im Kreis Euskirchen allerdings erst 2023 beantragt werden, wenn das Projekt im Kreis Düren erfolgreich angelaufen ist.

Die beiden Städte Wipperfürth und Lindlar haben hingegen beide im vergangenen Jahr mehrheitlich gegen ein von den Grünen gefordertes Schottergartenverbot gestimmt – mit Verweis auf die Rechtslage.