Die Bundesregierung übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Auch für Kunden und Kundinnen der Kölner Rhein-Energie ergibt sich dadurch Änderungen.
Soforthilfe ab DezemberSo will die Kölner Rhein-Energie ihre Kunden entlasten

Gebäude der RheinEnergie, Parkgürtel Köln 26.06.2020 Foto: Uwe Weiser
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Als Überbrückung zur Gaspreisbremse, die laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits ab Januar gelten soll, werden Gaskunden im Dezember per Soforthilfe entlastet. Dafür hatten Bundestag und Bundesrat vor knapp zwei Wochen grünes Licht gegeben.
Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Abschlagszahlung im Dezember freigestellt werden. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Kölner Energieversorger Rhein-Energie teilte daraufhin mit, wie der Plan konkret umgesetzt werden soll.
Wie werden Rhein-Energie-Kunden entlastet?
Die Rhein-Energie teilte am Freitag mit, dass der Versorger wie im Gesetz vorgeschrieben auf die Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember verzichtet.
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Was müssen Rhein-Energie-Kunden jetzt beachten?
Bei Kundinnen und Kunden, die ihre Abschlagszahlung per Lastschrift entrichten, erfolgt die Umsetzung der Soforthilfe automatisch. Die Rhein-Energie wird auf die Abbuchung im Dezember verzichten.
Kundinnen und Kunden, die ihren Abschlag selbst per Überweisung bezahlen, sind dazu angehalten, diese im Dezember nicht auszuführen. Sollten sie dies versäumen, wird die Gutschrift laut Unternehmen automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Ähnliches gilt für Kundinnen und Kunden, die ihren Abschlag per Dauerauftrag überweisen. Die Rhein-Energie bittet darum, den Dauerauftrag für Dezember auszusetzen. Falls dies nicht geschieht, wird auch hier die Soforthilfe automatisch in der kommenden Jahresabrechnung verrechnet. (ksta)