Verkehrsdezernent Ascan Egerer wollte die Höchstgeschwindigkeit heruntersetzen, weil Anwohner aufgrund der Lärmbelastung klagen.
Entscheidung der BezirksregierungStadt Köln darf Tempo 30 auf der Luxemburger Straße nicht einführen
Die Stadt Köln darf auf der Luxemburger Straße Tempo 30 vorerst nicht einführen. Verkehrsdezernent Ascan Egerer hatte das angeordnet und damit argumentiert, es handele sich um eine Gefahrenabwehr. Sechs Anwohnerinnen und Anwohner klagen derzeit vor dem Verwaltungsgericht aufgrund der ihrer Ansicht nach zu hohen Lärmbelastung. Eine Entscheidung steht noch aus.
Das Rechtsamt der Stadt Köln wollte mit der vorübergehenden Temporeduzierung auf der Bundesstraße einer einstweiligen Anordnung des Gerichts zuvorkommen und das „Heft des Handelns in der Hand behalten“, wie Amtsleiter Lothar Becker am Montag in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses erklärte.
Stadt Köln berief sich auf sieben Jahre alte Lärmkarten
Dem erteilte die Bezirksregierung als Obere Straßenverkehrsbehörde eine Absage. Die Stadt dürfte das Tempo demnach nur dann von 50 auf 30 herabsetzen, wenn entsprechende Lärmgutachten vorliegen würden, die einer Richtlinie entsprechen müssen. Die Stadt Köln hatte sich jedoch auf sieben Jahre alte Lärmkarten berufen. „Die von der Stadt Köln zitierten Lärmkarten reichen nicht aus und sind auch nicht geeignet, um das Überschreiten der Richtwerte nach der Lärmschutzrichtlinien zu belegen“, teilte ein Sprecher der Bezirksregierung am Mittwoch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit.
Alles zum Thema Bernd Petelkau
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Die Stadt Köln beabsichtige deshalb entgegen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Bundesstraße anzuordnen. „Daher haben wir die Stadt Köln gestern Abend angeschrieben und auf die rechtmäßige Vorgehensweise hingewiesen“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung.
„Die Situation auf der Luxemburger Straße zeigt die Schwierigkeiten für die Stadt auf, auf die hohen Belastungen des Straßenverkehrs angemessen reagieren zu können und untermauert den Bedarf, die Straßenverkehrsordnung dringend zu reformieren, um den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheiten zu geben“, sagte Verkehrsdezernent Ascan Egerer.
Das Dezernat für Mobilität bedauere „die restriktive Haltung der Bezirksregierung in diesem Fall, da damit den Bedürfnissen der Gefahrenabwehr im Hinblick auf den Gesundheitsschutz nicht kurzfristig Rechnung getragen werden“ könne. Die Durchführung der Messungen und die Erstellung der Gutachten werde einige Monate in Anspruch nehmen. Erst dann könne darüber entschieden werden, welche Lärmschutzmaßnahmen langfristig getroffen werden müssen und sollen.
Kölner Politik übt deutliche Kritik
In der Politik hatte Egerers Vorhaben für deutliche Kritik gesorgt. CDU und FDP erhoben teils schwere Vorwürfe gegen den Verkehrsdezernenten und beklagten, nicht eingebunden gewesen zu sein. Die CDU zweifelte zudem die Rechtmäßigkeit der Anordnung an.
„Gut, dass diese Maßnahme, die auch unsere Wirtschaft hart getroffen hätte, vorerst gestoppt ist“, sagte Teresa De Bellis-Olinger (CDU) am Mittwoch. Ein derart massiver Eingriff in die Mobilität der Stadt könne einfach nicht im Hauruck-Verfahren angeordnet werden. Es brauche eine verlässliche Kommunikation, ein rechtssicheres Vorgehen und die ordnungsgemäße Einbindung der beteiligten Ämter und der Politik.
„Dem Rechtsamt ging es nach eigener Aussagen darum, mit diesem Vorgehen Schaden von der Stadt abzuwenden. Wenn die Bezirksregierung die Stadt jetzt wirklich in die Schranken weist, wurde genau das Gegenteil erreicht“, sagte CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau. Mit einem überhasteten Vorgehen und einer offenbar wackligen Rechtsauffassung sei erneut ein Scherbenhaufen angerichtet worden. „Dieser Vorgang muss aufgearbeitet werden“, so Petelkau.
„Der Tempo-30-Stopper der Bezirksregierung lässt alle Beteiligten als Verlierer zurück", sagte Lukas Lorenz (SPD). Die klagenden Anwohnerinnen und Anwohner würden jetzt mit leeren Händen dastehen, Verkehrsdezernent Egerer führe sich erneut auf „wie der Elefant im Porzellanladen“ und die Politik, die den Finger von Anfang an in die Wunde gelegt hat, verliere wertvolle Zeit für die Verkehrswende. Es ist einfach nur peinlich, dass das Verkehrsdezernat wider besseres Wissen versucht, Bundesrecht zu umgehen. Ich erwarte von der Stadtverwaltung rechtssichere Beschlussvorlagen und Verfahren", sagte Lukas Lorenz (SPD).
Bund und Länder wollen Straßenverkehrsgesetz reformieren
Die Interessengemeinschaft (IG) Lebenswerte Lux hatte die Absicht der Stadt Köln, Tempo 30 einzuführen, begrüßt. „Bei Grenzwertüberschreitungen ist der Schutz der Anwohnenden keine verkehrspolitische Entscheidung mehr“, sagte Sprecher Dominik Kerl.
Bislang gibt es für Kommunen vergleichsweise hohe Hürden, um Tempo-30-Zonen einzuführen, in Zukunft soll das deutlich einfacher sein. Bund und Länder hatten sich vor knapp zwei Wochen im Vermittlungsausschuss zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf einen Kompromiss verständigt, um die Anordnung seitens der Kommunen zu erleichtern.