Köln – Ein paar Sekunden dauerte es, bis sich eine tonnenschwere Betonplatte aus der Schallschutzwand der A3 in Dellbrück löste und Anne Mutz unter sich begrub. Genau ein Jahr dauert nun die juristische und politische Aufarbeitung an und alles, was man bisher weiß ist, dass Mutz’ Tod hätte verhindert werden können, ja wahrscheinlich müssen. Unstrittig nämlich scheint, dass die Betonplatte fehlerhaft gesichert war. In der Nacht auf den 28. August 2008 wurde das Teil mit offenbar mangelhaften Haken eingebaut.
So wurde geflickschustert, womöglich nur, um kurze Zeit später die Strecke feierlich eröffnen zu können. Dass die Genehmigung nur unter Vorbehalt erfolgte, hatten Viele wohl schon vergessen. Mehrmals nämlich hatte der Landesbetrieb Straßen NRW danach bei der Baufirma einen Sicherheitsnachweis verlangt – vergeblich, bis es die zuständigen Stellen irgendwann wohl einfach nicht mehr interessierte.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Im NRW-Verkehrsministerium war man sich nach einem Gutachten einig, dass die Wand so nie hätte gebaut werden dürfen, offensichtlich mit Absicht gepfuscht wurde. „Sprich: Da hat was nicht gepasst und das ist dann passend gemacht worden“, hatte Hendrik Wüst gesagt, damals noch Verkehrsminister, heute Ministerpräsident. Und: „Ich weiß schlicht und ergreifend nicht, warum da irgendwann nichts mehr passiert ist.“ 2013 erhielt die Konstruktion bei einer Überprüfung noch die Bestnote, obwohl genau die fragliche Stelle nicht richtig kontrolliert wurde. 2019 wurde die nächste angesetzte Prüfung wegen Überlastung der Kontrolleure abgesagt.
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Ob die tödliche Pfuscherei überhaupt personelle oder rechtliche Konsequenzen haben wird, ob irgendwer für Anne Mutz’ Tod zur Verantwortung gezogen wird, ist immer noch unklar. Die Baufirma ist längst pleite, entsprechend schwierig sind die Ermittlungen. „Wir überprüfen Genehmigung, Planung, Ausführung und Wartung der Betonwand. Das dauert“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Noch richten sich die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Ein Gutachten und zwei „Untergutachten“ zu speziellen Fragen seien inzwischen fertiggestellt, hieß es. Ob sich daraus ergibt, dass namentlich benannte Verantwortliche etwa in der Baufirma oder bei Straßen NRW beschuldigt werden, ob man ihnen eine konkrete Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht wird nachgewiesen können, wird wohl noch lange unklar bleiben.