Im Kündigungsstreit zwischen dem Erzbistum Köln und seiner früheren Top-Juristin wurde überraschend ein Berufungstermin vor dem Landesarbeitsgericht am Freitag auf Antrag beider Parteien aufgehoben.
„Bürostuhl-Affäre“Erzbistum Köln und gekündigte Justiziarin offenbar einig
Die „Bürostuhl-Affäre“ im Erzbistum Köln nimmt eine überraschende Wende. Im Rechtsstreit zwischen der gekündigten früheren Bistumsjustiziarin und ihrem Arbeitgeber wurde eine für diesen Freitag angesetzte Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abgesagt. Der Termin sei „auf Antrag der Parteien aufgehoben“ worden, teilte Gerichtssprecherin Abou Lebdi ohne Angabe von Gründen mit.
Ein Experte für Arbeitsrecht deutete die jüngste Entwicklung als klaren Hinweis für eine bereits erfolgte oder kurz bevorstehende außergerichtliche Einigung. In solchen Fällen werde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung beendet.
Arbeitsgericht Köln erklärt fristlose Kündigung für unwirksam
Das Erzbistum hatte der früheren Leiterin der Stabsabteilung Recht im Jahr 2021 fristlos mit dem Vorwurf gekündigt, die inzwischen langfristig erkrankte Top-Juristin habe während des Corona-Lockdowns 2020 unerlaubt einen eigens für sie angefertigten Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen.
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Dagegen hatte die Frau geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Kölner Arbeitsgericht erachtete die außerordentliche Kündigung in Anbetracht der besonderen Umstände in der Pandemie für unwirksam, ebenso wie die Versetzung der Justiziarin in den einstweiligen Ruhestand. Diesen Schritt hatte das Erzbistum mit der krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit der Mitarbeiterin begründet.
Klägerin mit Schmerzensgeldforderung von 50.000 Euro gescheitert
Die Klägerin ihrerseits scheiterte vor dem Arbeitsgericht mit einer Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Ihr Anwalt Stephan Vielmeier erklärte dazu, es habe seine Mandantin krank gemacht, dass sie im Missbrauchsskandal des Erzbistums ohne hinreichende Begleitung mit den „abstoßenden und belastenden Details“ der Vergehen von Priestern an Kindern und Jugendlichen befasst gewesen sei. Außerdem habe sich seine Mandantin durch das Erzbistum gemobbt gefühlt. Das Gericht war hier der Auffassung, der Umgang mit den Missbrauchsfällen sei für die Justiziarin zumutbarer Teil ihrer Aufgabe gewesen. Um eine angemessene psychosoziale Unterstützung hätte sie sich in ihrer herausgehobenen Position selbst bemühen müssen.
Gegen das Urteil hatten beide Seiten Berufung eingelegt. Zu dem jetzigen Rückzieher wollte sich das Erzbistum unter Hinweis auf „Personalangelegenheiten“ und „laufende Verfahren“ auf Anfrage nicht äußern. Vielmeier ließ die Bitte um eine Stellungnahme unbeantwortet.