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CoronaInzidenz in Köln stabil über 50 – Verschärfungen ab Samstag möglich

Lesezeit 4 Minuten
Köln Corona Symbol

Die Inzidenz nähert sich immer weiter dem Grenzwert von 35 an.

Köln – Seit vergangenem Donnerstag hat die Inzidenz den Grenzwert von 50 überschritten – und steigt seitdem immer weiter an. Am Montag liegt sie laut Robert-Koch-Institut bereits bei 81,5. „Aktuell haben wir es in der überwiegenden Zahl der neuen Fälle mit der Delta-Variante zu tun, die wesentlich ansteckender als die Wildform ist und auch wesentlich ansteckender als die Beta-Variante, weil sie mit einer deutlich erhöhten Viruslast in der ausgeatmeten Luft einhergeht“ sagt ein Sprecher der Stadt. Zudem trage zu der steigenden Inzidenz auch die im „Sommer wieder aufgenommene Reisetätigkeit“ bei. Rund 40 Prozent der Neuinfektionen seien daher auf Reiserückkehrer zurückzuführen.

Doch was bedeutet die steigende Inzidenz nun für Köln? Sind weitere Regelverschärfungen zu erwarten? Das ist bislang unklar. Noch bis diesen Donnerstag, 19. August, gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes. Darin wurde die Inzidenzstufe drei, die ab einem Wert von über 50 gilt, ausgesetzt. Der Grund: Die vergleichsweise wenigen schweren Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen. Somit gilt in Köln nach wie vor die Inzidenzstufe zwei, deren Regelungen bei einem stabilen Wert von über 35 in Kraft treten.

Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung

Das könnte sich allerdings Ende der Woche ändern. Das NRW-Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einer Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung, die dann ab Freitag, 20. August, gilt. Darin sollen neben der Inzidenz künftig noch weitere Parameter wie Krankenhaus-Einweisungen und die steigende Zahl von Menschen, die über einen vollen Impfschutz verfügen, berücksichtigt werden. Wie genau die aktualisierte Verordnung aussehen wird, ist bislang nicht bekannt. Am heutigen Dienstag wird sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann aber ab 13 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage äußern.

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Sollte die Aussetzung der Inzidenzstufe drei darin aufgehoben werden, könnten ab kommendem Samstag die Corona-Regeln in Köln verschärft werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Tage, an denen die Inzidenz den Grenzwert von 50 überschritten hat, rückwirkend gezählt werden. Denn die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinander folgenden Tagen überschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Sollte diese Rechnung hingegen erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Freitag beginnen, würden die Verschärfungen ab Sonntag, 29. August, gelten. Möglich ist aber auch, dass das Land weiterhin an der Aussetzung der Stufe drei festhält, sodass sich die aktuell in Köln geltenden Regelungen nicht verändern würden.

Verschärfung der Corona-Regeln bei Inzidenz über 100?

Eine weitere Inzidenzstufe, die etwa ab einem Grenzwert von über 100 gilt, ist aktuell nicht Teil der Corona-Schutzverordnung. Ein Überschreiten dieses Wertes hat somit zunächst keine Auswirkungen.

Bis einschließlich Donnerstag, 19. August, gelten in Köln folgende Regelungen der Inzidenzstufe zwei:

Kontaktbeschränkungen

Angehörige aus drei Haushalten dürfen sich ohne Begrenzung im öffentlichen Raum treffen. Zudem sind Treffen für zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit negativem Testergebnis erlaubt – wobei sich Kinder bis zum Schuleintritt nicht testen lassen müssen. Vollständig Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt.

Gastronomie

In der Außengastronomie ist weiterhin kein Testergebnis notwendig. Anders sieht das bei der Innengastronomie aus. Hier dürfen sich nur negativ getestete Gäste aufhalten – für vollständig Geimpfte und Genesene gilt die Testpflicht nicht. Zudem ist drinnen eine Platzpflicht gegeben.

Veranstaltungen

Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen möglich, innen mit bis zu 50 Gästen. Die Voraussetzung: Ein negatives Testergebnis. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Innen am Tisch und im Außenbereich müssen keine Masken getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann an festen Sitzplätzen unterschritten werden, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Partys und große Festveranstaltungen sind grundsätzlich verboten.

Kultur

Theater, Oper, Kinos und Konzerte innen sind mit bis zu 500 Personen möglich, wenn ein negatives Testergebnis, die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster gewährleistet sind. Museen dürfen ohne Terminvergabe öffnen und Führungen sind mit Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt.

Einzelhandel

In Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, ist lediglich eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt. Ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern ist hingegen nur ein Kunde oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter zulässig.

Sport

Kontaktfreier Sport ist draußen ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bei Kontraktsport sind hingegen nur 25 Personen zulässig, zudem muss ein negatives Testergebnis vorliegen und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Strengere Regeln gelten innen. Kontaktfreier Sport ist nur ohne Personenbegrenzung möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Kontaktsport ist hingegen lediglich mit zwölf Personen erlaubt, zudem sind ein negatives Testergebnis und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit notwendig. Hochintensives Ausdauertraining ist verboten.

Freizeit

Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen ohne Personenbegrenzung öffnen, wenn jeweils negative Testergebnisse vorliegen. Da die Landesinzidenz aktuell unter 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielkasinos mit negativen Testnachweisen und einer Personenbegrenzung weiterhin geöffnet bleiben.