Köln – Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – hinter diesem sperrigen Wort verbirgt sich ein Gesetz, das der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln (AVG) große Sorgen bereitet. Demnach müssen Unternehmen, die fossile Energieträger wie Heizöl, Gas oder Benzin verbrennen, eine Abgabe in Höhe von 35 Euro pro Tonne leisten, weil durch die Verbrennung CO2 entsteht. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass ab 1. Januar 2024 auch die Abfallverbrennung darunter fällt. Für die AVG bedeutet das eine millionenschwere Mehrbelastung. Und für die Bürgerinnen und Bürger höhere Müllgebühren.
„Wir erwarten für 2024 Mehrkosten in Höhe von zehn bis zwölf Millionen Euro. Das sind zehn Prozent unseres Gesamtumsatzes“, sagt AVG-Geschäftsführer Andreas Freund. Und da die Abgabe in den beiden Folgejahren auf bis zu 55 Euro weiter steigen soll, rechnet er mit bis zu 20 Millionen Euro zusätzlichen Ausgaben im Jahr 2025. „Das ist eine enorme Belastung“, urteilt Freund. Die AVG könne die Mehrkosten nicht mit anderen Geschäftszweigen – etwa dem Verkauf von Energie, der durch die Verbrennung entsteht – kompensieren. Deshalb sei ein Anstieg der Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger unvermeidbar. Ab 2024 würden die Gebühren jährlich um bis zu fünf Prozent steigen, schätzt Freund.
AVG-Chef zu steigenden Kölner Müllgebühren: „Im Ansatz falsch“
Freund hält die Gesetzesnovelle aber noch aus anderen Gründen „im Ansatz für falsch“. Die Kosten für Betriebe, die etwa Kunststoffprodukte herstellen, müssten steigen, um sie zu animieren, weniger Verpackungsabfall zu erzeugen – und nicht die der Unternehmen, die dann den Plastikmüll verbrennen müssten. Denn „der beste Müll ist der, der erst gar nicht entsteht“, sagt Freund.
Zudem kritisiert der AVG-Geschäftsführer einen „nationalen Alleingang“ der Bundesregierung. Das BEHG gibt es in der Form bislang nur in Deutschland. Das würde die Müllverbrennung hierzulande deutlich teurer machen als in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Freund ist überzeugt, dass Betriebe ihren gewerblichen Müll dann in andere Länder transportieren und in – womöglich weniger modernen Anlagen als in Deutschland – verbrennen lassen. Das schade der Umwelt und bedeute Einnahmeverluste für die AVG, die zudem weniger Energie mit der Verbrennung erzeugen und über die Rhein-Energie ins Netz einspeisen könne, sagt der Geschäftsführer. Er fordert eine europaweite Regelung.
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Das BEHG ist seit 2021 in Kraft. Mit der Bepreisung pro verbrannter Tonne CO2 sollen Unternehmen dazu gebracht werden, weniger Schadstoffe zu erzeugen. Das Gesetz wurde nun um die Verbrennung von Abfällen erweitert. Ursprünglich sollten Müllverbrennungsbetriebe bereits zum 1. Januar 2023 zahlen. Das wurde jedoch wegen der zurzeit hohen Energiepreise auf 1. Januar 2024 verschoben. Der Bundestag hat die Novelle am vergangenen Donnerstag mit Stimmen der Koalition beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was aber als sicher gilt.