AboAbonnieren

Am Flughafen Köln/BonnBundespolizei verhindert mutmaßliche Kindesentziehung

Lesezeit 2 Minuten
Drei Bundespolizisten laufen durch den Fliughafen Köln/Bonn

Die Bundespolizei konnte am Dienstag eine mutmaßliche Kindesentziehung am Flughafen Köln/Bonn verhindern. (Symbolbild)

Ein Vater wollte seine drei Kinder über den Köln/Bonner Flughafen nach Teheran bringen. Die Bundespolizei konnte das verhindern.

Am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei eine mutmaßliche Kindesentziehung verhindert. Das berichtet die Polizei am Mittwoch. Ein Vater habe seine drei Kinder aus den Niederlanden in die iranische Hauptstadt Teheran bringen wollen, am Flughafen konnten Beamtinnen und Beamte dieses Vorhaben stoppen.

Kinder rufen mehrfach nach ihrer Mutter

Der in den Niederlanden lebende Mann habe seine Kinder am Dienstag von der Schule abgeholt und sie zum Flughafen nach Köln gebracht. Der 13-jährige Sohn lebe seit Kurzem bei seinem Vater, die 10- sowie die 8-jährige Tochter bei ihrer Mutter, ebenfalls in den Niederlanden. Unter dem Vorwand eines Arztbesuchs habe der Mann die Mutter der Kinder eine Vollmacht unterschreiben lassen, die die Ausreise ermöglichen sollte. Über Istanbul sollte es mit dem Flugzeug nach Teheran gehen, so die Bundespolizei.

Im Flughafen sollen die Kinder im Bereich der Luftsicherheitskontrollstelle auf Arabisch dann mehrfach nach ihrer Mutter gerufen haben. Eine Mitarbeiterin verständigte daraufhin die Bundespolizei.

Mutter hatte schon länger den Verdacht der Kindesentziehung

Erste Ermittlungen vor Ort hätten den Verdacht, dass der in den Niederlanden lebende Mann ohne Einverständnis der Mutter die Kinder außer Landes bringen wollte, bestätigt, berichtet die Bundespolizei. Im weiteren Verlauf habe sich herausgestellt, dass die Mutter keine Kenntnis von dem Vorgang gehabt habe – und sich bereits vor zwei Monaten wegen des Verdachts der Kindesentziehung bei der niederländischen Polizei gemeldet habe.

Die drei Kinder habe die Bundespolizei noch am Dienstagabend an die niederländischen Behörden übergeben können, die diese wieder zu ihrer Mutter brachten. Der Vater wird sich nun wegen der Entziehung Minderjähriger sowie der Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten müssen. (tli)