Die Stadtverwaltung kann für das Haushaltsjahr 2020 ein positives Ergebnis vorlegen. Dieses erreichte Köln aber nur mit finanziellen Hilfen.
Haushalt 2020Köln schließt das erste Corona-Krisenjahr mit einem deutlichen Plus in Millionenhöhe ab
Das ist eine positive Nachricht in einer Zeit, in der die Stadt Köln durch explodierende Kosten bei öffentlichen Bauten wie Oper und Museen sowie zusätzliche Belastungen durch die Folgen des Ukraine-Kriegs arg gebeutelt ist: Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ kann die Stadtverwaltung für das erste Corona-Krisenjahr 2020 ein positives finanzielles Ergebnis vorlegen.
Statt mit einem kalkulierten Defizit von 51,3 Millionen Euro schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem deutlichen Plus von 234,6 Millionen Euro ab.
Allerdings ist das Jahresergebnis stark durch die sogenannte Corona-Isolation geprägt: Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im dritten Quartal 2020 ein Gesetz zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit beschlossen, das die Isolation der Mindererträge und Mehrkosten für Städte und Gemeinden durch die Pandemie vorsah.
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In Köln beläuft sich dieser isolierte Betrag, der spätestens ab 2026 entweder in voller Höhe oder in Raten über 50 Jahre hinweg im Haushalt abzutragen ist, auf 155,5 Millionen Euro.
Köln: Coronabedingte Steuerausfälle konnten ausgeglichen werden
Eine echte und dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts bewirkte die im September 2020 im Bundestag beschlossene Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten von Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um 25 Prozentpunkte. Für die Stadt Köln bedeutete das 2020 eine finanzielle Hilfe von knapp 60 Millionen Euro.
Weitere Hilfen von Bund und Land gab es im vierten Quartal 2020 durch die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Durch diese Hilfe, über die kurz vor Jahresende 118,7 Millionen Euro nach Köln flossen, wurden coronabedingte Steuerausfälle in dieser Höhe direkt im städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der städtische Haushalt 2020 war stark durch die Corona-Krise geprägt
Die Zahlen machen deutlich, dass das finanzielle Jahresplus 2020 ohne die Corona-Hilfen von Bund und Land deutlich niedriger ausgefallen wäre. Dennoch ist positiv zu bewerten, dass das Jahresergebnis der Stadt noch über dem Strich liegt, wenn man es um Corona-Folgen und die Entlastung bei den Unterkunftskosten bereinigt: Der städtische Haushalt würde dann immer noch mit einem positiven Ergebnis von 19,5 Millionen Euro abschließen.
In der Rückschau wird nochmals deutlich, wie stark der städtische Haushalt 2020 durch die Corona-Krise geprägt war. Nach dem Beginn des ersten vollständigen Lockdowns hatte Stadtkämmerin Dörte Diemert am 25. März eine Krisenverfügung erlassen. Diese gab vor, dass die Verwaltung sich neben ihren Pflichtaufgaben auf die Krisenbewältigung und die Sicherung bestehender Strukturen konzentrieren musste.
Dazu gehörten Mehrkosten von 9,6 Millionen Euro für die personellen Aufstockungen im Gesundheitsamt, 9,1 Millionen Euro für den Aufbau und Betrieb der Corona-Test- und Impfzentren sowie Hilfsmaßnahmen für Kultur, Sport und Gastronomie in Höhe von 6,4 Millionen Euro.
Die Stadt bot 2020 auch Stundungen und Herabsetzungen bei zahlreichen kommunal verwalteten Steuern an, um die Kölner Wirtschaft in der Krise zu stabilisieren. Bis Jahresende wurden Anträge in Höhe von 108,4 Millionen Euro auf Stundungen und 114,6 Millionen Euro auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung gestellt.
Dennoch kann die positive städtische Haushaltsbilanz aus dem ersten Corona-Krisenjahr nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt weiterhin unter großem Druck steht und auf weitere finanzielle Hilfen durch Bund und Länder angewiesen ist – aktuell etwa bei der Unterbringung von tausenden Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, wies der städtische Haushalt 2022 eine Deckungslücke von knapp 58 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine aus. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird am 21. März dem Rechnungsprüfungsausschuss des Rates vorgelegt, Finanzausschuss und Rat werden zuvor unterrichtet.