In einer Auseinandersetzung mit der „Bild“ geht es um die Frage, ob der Kardinal pflichtwidrig eine Meldung über Missbrauchsvorwürfe an das Bistum Dresden unterließ.
Kardinal WoelkiLandgericht untersagt Zeitungs-Äußerung über Kölner Erzbischof
Der Kölner Kardinal Rainer Woelki hat in seinen presserechtlichen Auseinandersetzungen mit der „Bild“-Zeitung erneut einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln wies den Widerspruch der Zeitung gegen eine Einstweilige Verfügung aus dem vorigen Sommer als unbegründet zurück. Dies teilte Woelkis Rechtsanwalt Carsten Brennecke aus der Kölner Kanzlei Höcker unter Bezugnahme auf das am 25. Januar ergangene Urteil mit.
In dem Fall geht es um einen „Bild“-Artikel vom 5. Juli 2022 über Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“, Winfried Pilz (1940 bis 2019). Der Geistliche verbrachte seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen, das vom Erzbistum Köln schon unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, nicht über die Vorwürfe informiert worden war.
Woelki wehrt sich gegen den Vorwurf einer Pflichtverletzung
Woelki wehrt sich gegen die Darstellung, er habe sich persönlich mit der versäumten Meldung befasst, sich gegen ein Nachholen der Information entschieden und damit seine Dienstpflichten verletzt. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt unter anderem, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei.
Die „Bild“-Zeitung begründete ihren Widerspruch mit Aussagen der früheren Assistentin des Personalchefs im Erzbistum, Hildegard Dahm. In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete Dahm Anfang November, dass sie bereits Anfang 2015 für ein Arbeitstreffen ihres Chefs mit Woelki eine Liste mit beschuldigten Priestern erstellt habe - darunter Pilz.
Diese Aussage sei für Woelkis Darstellung, dass er sich nicht mit der Nachholung der unterbliebenen Meldung an das Bistum Dresden-Meißen befasst habe, unerheblich, urteilte das Gericht laut Brenneckes Darstellung. Woelki habe „die Unwahrheit der Behauptung, er habe ein Motiv für eine Dienstpflichtverletzung gehabt, glaubhaft gemacht“. Anhaltspunkte dafür, dass Kardinal Woelki den Umstand gekannt habe, dass es unter Kardinal Meisner zu einer gegebenenfalls nachzuholenden unterbliebenen Information an das Bistum Dresden-Meißen kam, „bestehen laut Landgericht Köln nicht“, schreibt Brennecke.
Die Verlagsgruppe „Axel Springer SE“, in der die „Bild“-Zeitung erscheint, teilte auf Anfrage mit, man habe das Urteil sowie Brenneckes Mitteilung zur Kenntnis genommen. „Derzeit prüfen wir die insoweit in Betracht kommenden Rechtsmittel“, so eine Sprecherin.*
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts auf Falschaussage
Die Staatsanwaltschaft Köln leitete im November ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage in einer eidesstattlichen Versicherung ein. Hier geht es nicht um den Vorwurf einer Verletzung kirchenrechtlicher Meldevorschriften durch Woelki und Spekulationen über etwaige Motive hierfür als um die Frage, ob Woelki – wie er an Eides statt versicherte - vor dem Juni 2022 überhaupt nicht dem Fall Pilz befasst worden sei. Dem widersprach Dahm in dem Interview. Woelki hingegen hält an der Stichhaltigkeit seiner Angaben fest. Die Ermittlungen dauern an. Zuletzt erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn, er rechne erst im Sommer mit einem Ergebnis.
Auch in einem zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kardinal wegen einer möglichen falschen eidesstattlichen Versicherung. Woelki wehrt sich darin gegen die Darstellung der „Bild“-Zeitung, er habe einen Priester befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte in Form einer Polizeiwarnung und eines Gesprächsprotokolls gekannt habe. (mit kna)
Aktenzeichen 28 O 227/22 – nicht rechtskräftig
* Die Stellungnahme der Axel Springer SE wurde in der aktuellen Form dieses Beitrags ergänzt.