Köln – Ein Insasse der JVA Köln-Ossendorf muss sich wegen der Vorwürfe Bedrohung und versuchter Nötigung vor dem Kölner Landgericht verantworten. In zwei getätigten Telefonaten aus dem Gefängnis heraus soll der Angeklagte im Mai vergangenen Jahres seinen damaligen Anwalt und seine Bewährungshelferin mit dem Tod bedroht haben. Der Mann saß bereits eine längere Haftstrafe ab.
Nachdem der Häftling gedroht haben soll, seinen Opfern nach der Entlassung aus der Haft die Kehle durchzuschneiden, hatte ein JVA-Bediensteter das zweite Telefonat abgebrochen. Drei Tage später soll er dann laut Anklageschrift Mitarbeiter des Gefängnisses bedroht haben. „Ich steche euch ab“, soll der 33-Jährige sinngemäß bei der Ausgabe des Mittagsessens geäußert haben.
JVA-Köln: Auch Drohung gegen Beamte angeklagt
Die Drohung gegenüber den Bediensteten soll der Insasse mit der Forderung verknüpft haben, man solle ihm zeitnah seine Brille bringen. Seine Drohung soll der Mann dann bei einer geplanten Aussprache mit den Bediensteten noch einmal bekräftigt haben. Erfolg hatte der Insasse mit seiner Drohung laut Anklage nicht, in der Folge leiteten die Behörden ein weiteres Strafverfahren ein.
Verteidiger Claus Eßer regt Einstellung des Verfahrens an
Nach der Anklageverlesung wurde das Verfahren vor dem Landgericht ausgesetzt. Verteidiger Claus Eßer hatte angeregt, den Fall einzustellen, da er aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung ohnehin nicht mehr ins Gewicht fiele. Das soll nun geprüft werden. Das Landgericht Köln hatte den Beschuldigten vergangenen November zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil erging damals wegen räuberischen Diebstahls. Der Mann hatte laut den Feststellungen des Landgerichts im März 2021 auf dem Flughafen Köln/Bonn übernachtet, dort Amphetamin konsumiert und festgestellt, dass die Drogen nicht mehr lange reichten. Daraufhin habe er entschlossen, aus einem Supermarkt hochprozentigen Alkohol zu entwenden, um diesen gegen Drogen zu tauschen.
Das könnte Sie auch interessieren:
In einem Supermarkt in Bergheim steckte er laut Urteil sodann drei Flaschen Wodka ein, bezahlte an der Kasse aber nur ein günstiges Mineralwasser. Ein Ladendetektiv stellte den Dieb jedoch, woraufhin dieser mit der gläsernen Wasserflasche ausholte und sie dem Detektiv auf den Kopf schlug. Das Opfer erlitt eine Platzwunde, der Täter konnte entkommen, wurde aber identifiziert.
Der JVA-Häftling ist bereits mehrfach vorbestraft. Vor rund zehn Jahren hatte der Mann eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung erhalten, nachdem er betrunken gedroht haben soll, ein Kleinkind am Bahnhof Bergheim auf die Gleise zu werfen. Der Täter soll den Jungen bereits hochgehoben haben. Die Mutter griff vehement ein, letztlich blieb das Kind unverletzt.